Duisburg. Ein 23-Jähriger soll seine damalige Freundin vergewaltigt haben. Er und sein Anwalt führen gegen die Frau vor Gericht Textnachrichten an.

Wegen Körperverletzung, Freiheitsberaubung und besonders schwerer sexueller Nötigung steht ein 23-jähriger Duisburger vor dem Amtsgericht. Am 11. Dezember 2020 soll er seine damalige Freundin in seiner Wohnung in Untermeiderich nach einem Streit vergewaltigt haben. Doch schon nach dem ersten – vergeblichen – Verhandlungsversuch scheint fraglich, ob sich das am Ende beweisen lässt.

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In der Beziehung soll es am Tattag zu einer heftigen Auseinandersetzung gekommen sein. Der Angeklagte soll der jungen Frau ins Gesicht geschlagen haben. Dann soll er die Wohnung abgeschlossen, den Schlüssel eingesteckt und die Geschädigte geküsst und gestreichelt haben. Obwohl die Zeugin mehrfach zu erkennen gegeben haben soll, dass sie keinen Sex wolle, soll er sie entkleidet und missbraucht haben.

Verteidiger kündigt eine unschöne Verhandlung an – insbesondere für die Zeugin

„Nichts von dem hat stattgefunden“, erklärte der Verteidiger im Namen des Angeklagten. Und nahm mit einer gewissen Befriedigung zur Kenntnis, dass das mutmaßliche Opfer und deren Mutter der Vorladung in den Zeugenstand unentschuldigt nicht gefolgt waren. „Das Nicht-Erscheinen der Zeuginnen wundert uns nicht“, kommentierte der Anwalt und präsentierte das Handy seines Mandanten.

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„Am 24. Mai hat die angebliche Geschädigte Kontakt zum Angeklagten aufgenommen“, berichtete der Anwalt. Und las aus Sprachnachrichten vor, in denen die Zeugin ihr Bestreben erklärt haben soll, eine Aussöhnung mit dem Angeklagten zu erreichen. In diesem Zusammenhang soll sie das Wort „kindisch“ benutzt haben. „Als mein Mandant sich beschwerte, dass er den erhobenen Vorwurf und den Prozess vor dem Amtsgericht keineswegs als Kinderkram ansehe, antwortete die Zeugin: Ich komme nicht.“

„Wir haben noch jede Menge weiterer Textnachrichten“, versprach der Verteidiger. „Das wird keine besonders schöne Verhandlung werden.“ Die beginnt nun allerdings erst in einigen Monaten noch einmal von vorn.