Duisburg. Weil er einen 32-Jährigen in Marxloh schwer verletzte, stand ein Duisburger (36) vor Gericht. Angeklagt war er wegen versuchten Totschlags.

Wegen versuchten Totschlags stand ein 36-jähriger Duisburger vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz. Mit einem Kantholz hatte er am 27. Januar 2019 in einer Wohnung in Marxloh auf einen heute 32 Jahre alten Mann eingeschlagen und ihn schwer verletzt. Am Ende des mehrtägigen Verfahrens wurde der Angeklagte lediglich wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt.

Der Angeklagte und der Geschädigte waren schon zuvor aneinander geraten. Hintergrund des Streits war ein Sachverhalt, der sich nach den Worten des Verteidigers am besten mit Menschenhandel umschreiben lässt. Das Gericht ging davon aus, dass der Geschädigte den Angeklagten noch am Morgen des Tattages geschlagen hatte.

Gewaltausbruch in Marxloher Wohnung: Schädel und zwei Lendenwirbel brachen

Die Antwort erfolgte einige Stunden später. Gemeinsam mit zwei zunächst als Mittäter angeklagten, inzwischen aber freigesprochenen Männern war der Angeklagte in die Wohnung an der Katharinenstraße eingedrungen. Er griff zu einem 1,20 Meter langen und etwa vier mal sechs Zentimeter langen Kantholz und schlug zu. Der Geschädigte erlitt einen Schädelbruch und zwei Lendenwirbelbrüche.

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Der 36-Jährige hatte gestanden, am Tatort gewesen zu sein und auch eingeräumt, mit etwas in Richtung des Geschädigten geworfen zu haben. Zeugenaussagen, insbesondere die des Geschädigten, ließen aber wenig Zweifel daran, dass der Angeklagte mit dem überdimensionalen Knüppel auf Kopf und Rücken des Mannes eingeschlagen hatte. „Ich habe ihm dabei in die Augen gesehen“, so der 32-Jährige. Die Kammer ging davon aus, dass der Angeklagte dabei zunächst mit bedingtem Tötungsvorsatz handelte. „Wer einem Menschen auf diese Weise gegen den Kopf schlägt, nimmt den Tod billigend in Kauf“, so der Vorsitzende.

Rücktritt vom versuchten Totschlag

Dann aber ließ der Angeklagte ohne erkennbaren Grund vom Geschädigten ab, der zu diesem Zeitpunkt wohl noch nicht in Ohnmacht gefallen war. Juristen nennen das einen Rücktritt. Verurteilt wurde der 36-Jährige daher nur wegen wegen gefährlicher Körperverletzung.

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Zu seinen Gunsten wertete das Gericht das Teilgeständnis des bislang unbestraften Angeklagten und ging von einer Spontantat aus. Strafschärfend wirkten sich allerdings die gravierenden Folgen für den Geschädigten aus, der reanimiert werden musste und körperlich wie psychisch erheblich unter den Folgen der Tat litt.

Von der Strafe, die das Gericht auf dreieinhalb Jahre Gefängnis festsetzte, gelten zwei Monate wegen überlanger Verfahrensdauer bereits als vollstreckt. Zwischen dem Scheitern einer ersten Verhandlung, die im Oktober 2019 begann, und dem zweiten Start war bei der Justiz überhaupt nichts geschehen. Da der Angeklagte zudem bereits insgesamt 13 Monate in Untersuchungshaft saß, wird die Zeit, die er nun noch in einer Strafanstalt verbringen muss, wohl nicht mehr allzu lange dauern.