Duisburg. Wegen Vergewaltigung steht ein Duisburger (32) vor dem Landgericht. 2013 und 2016 soll er seine damalige Freundin vergewaltigt haben.

Wegen zweier Taten, die schon neun und fünf Jahre her sind, steht ein 32-Jähriger nun vor dem Landgericht Duisburg. Damals wohnte der Mann noch in Duisburg, mittlerweile lebt er in Mülheim. In Kaßlerfeld und in einem Hotel in der Innenstadt soll er Ende 2013 und im Sommer 2016 eine Frau zum Konsum von Drogen und zum Sex gezwungen haben.

Die Anklage spricht von einer Beziehung, die von Gewalttätigkeiten und der Fähigkeit des Angeklagten geprägt gewesen sein soll, der Geschädigten seinen Willen aufzuzwingen. So auch im Dezember 2013 als er die Frau in Kaßlerfeld dazu überredet haben soll, Kokain zu konsumieren. Dann soll er Stunden lang Sex mit ihr gehabt haben.

Duisburg: Zeugin soll aus Angst vor brutalen Übergriffen gehorcht haben

Irgendwann soll die Frau so erschöpft gewesen sein, dass sie nur noch schlafen wollte. Doch der Angeklagte soll sie gepackt und zu weiteren Handlungen gezwungen haben. „Stell dich nicht so an“, soll er dabei gesagt haben. Und die Frau soll sich aus Angst vor Gewalttätigkeiten nicht gewehrt haben.

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Ganz ähnlich soll es auch im August 2016 in einem Hotel gewesen sein. Bei dieser Gelegenheit soll der 32-Jährige sein Opfer erst zur Einnahme von Drogen und dann zum Sex gezwungen haben. Auch diesmal soll die Geschädigte aus Angst vor brutalen Übergriffen gefolgt sein.

32-Jähriger weist die Vorwürfe zurück

Der Angeklagte bestritt zu Beginn des Prozesses jede Schuld. Er gab zu, eine sexuelle Beziehung zu der Frau gehabt zu haben. Dann aber, sei er sie nicht mehr losgeworden. Die Zeugin habe ihm eine Reihe böser Streiche gespielt. Zuletzt sei er so weit gewesen, dass er eine einstweilige Verfügung gegen die Frau habe erwirken wollen, damit sie ihn endlich in Ruhe lasse.

Die Zeugin soll so viel Angst vor dem Angeklagten haben, dass das Gericht im Saal einen Sichtschutz für deren Vernehmung aufbauen ließ. Er verhindert, dass die Frau den 32-Jährigen sehen kann, ansonsten hätte man den Angeklagten aus dem Gerichtssaal entfernen lassen müssen und ihm per Video-Übertragung das Verfolgen der Aussage ermöglichen müssen, so der Vorsitzende. Für das Verfahren sind bis Ende Mai drei weitere Sitzungstage geplant.