Duisburg-Ruhrort. Ob Duisport die Halle 2 auf der Mercatorinsel in Ruhrort baut, ist noch nicht geklärt. Der Kläger ist vor das Bundesverwaltungsgericht gezogen.

Haniel, die Stadt, Duisport und zahlreiche Partner wollen aus Ruhrort nicht weniger als den ersten umweltneutralen Stadtteil der Welt machen. Für dieses Ziel sollen bis 2029 Maßnahmen entwickelt werden. Auch Immobilienbesitzer, Unternehmen und Ruhrorter sollen mitmachen (wir berichteten). Kein Wunder also, dass sich wegen der präsentierten Zukunftspläne viele Ruhrorter fragen, was diese für das umstrittenste, Stadtbild prägende Bauvorhaben in Ruhrort bedeuten – für die „Halle 2“, die der Hafen auf der Mercatorinsel bauen will. Nach vielen Diskussionen und Demonstrationen ist der Rechtsstreit inzwischen am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gelandet.

Zur Erinnerung: Die Köhler Immobilien Stiftung GmbH & Co. KG hatte als Eigentümer der Schifferbörse zunächst beim Verwaltungsgericht Düsseldorf Klage eingereicht. Später wurde diese dann ans Oberverwaltungsgericht Münster überwiesen,Sie sah den Denkmalwert der Schifferbörse durch die Riesen-Halle gefährdet. Zuvor hatte im Januar 2018 die Ratsmehrheit den Bebauungsplan für das Gelände, das der Duisburger Hafen AG gehört, genehmigt. Demnach dürfte Duisport die zweite Logistikhalle direkt gegenüber von Ruhrorts Promenade 313,30 Meter lang, 85 Meter breit und 12,40 Meter hoch bauen.

OVG Münster: Bebauungsplan für Halle 2 in Duisburg-Ruhrort ist rechtskräftig

Zahlreiche Ruhrorter kritisieren, dass sie von der Promenade künftig nur noch vor einen Klotz schauen würden und damit die Sicht auf die Landmarke „Rheinorange“, auf die Duisburg so stolz ist, verstellt würde. Zudem wurde lange das Ziel ausgegeben, den Hafenstadtteil auch für Touristen interessant zu machen, die von der Mühlenweide Richtung Schifferbörse zum Steiger flanieren könnten. Eine Halle, so die Argumentation der Gegner, würde Ruhrort nicht attraktiver machen.

Politiker, die Hafen AG und auch Oberbürgermeister Sören Link stehen hingegen auf dem Standpunkt, dass die Ansiedlung von Arbeitsplätzen Priorität habe.

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Im Juli 2021 hatten Vertreter des Oberverwaltungsgerichts Münster (OVG) schließlich einen Ortstermin in Ruhrort anberaumt, um sich mit Vertretern der Stadtverwaltung und des Hafens ein Bild von der Lage zu machen.

Ruhrort und die Promenade am Vinckekanal (im Archivbild im Juni 2020 rechts von der Friedrich-Ebert-Brücke) mit der gegenüber liegenden Mercatorinsel. Auf dieser darf die zweite Halle nach jetzigem Stand gebaut werden. Dann wäre auch die Aussicht von Ruhrort über die Ruhr hin zu Rheinorange (unten rechts im Bild) verbaut.
Ruhrort und die Promenade am Vinckekanal (im Archivbild im Juni 2020 rechts von der Friedrich-Ebert-Brücke) mit der gegenüber liegenden Mercatorinsel. Auf dieser darf die zweite Halle nach jetzigem Stand gebaut werden. Dann wäre auch die Aussicht von Ruhrort über die Ruhr hin zu Rheinorange (unten rechts im Bild) verbaut. © www.blossey.eu | Hans Blossey

Nach diesem Ortstermin entschied das OVG, dass der Hafen dort bauen dürfte. Eine Revision war nicht vorgesehen. Der Kläger gab sich damit allerdings nicht zufrieden und legte eine so genannte Nicht-Zulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein – also beim obersten Gericht in öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art.

Hafen Duisburg: An den Plänen hat sich nichts geändert

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„Wir prüfen derzeit, ob wir der Beschwerde stattgeben und eine Revision in dem Verfahren zulassen“, erklärt Gerichtssprecherin Daniela Hampel auf Nachfrage unserer Zeitung.

Bis darüber eine Entscheidung fällt, könnte es allerdings noch etwas dauern. „Die Beschwerde hat uns im Januar erreicht. Wir treffen unsere Entscheidungen aber in der Regel schnell.“ Wenn die Revision zugelassen werden sollte, kann der Kläger erneut einen Antrag stellen.

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Der Bebauungsplan bleibt bis zu einer Entscheidung rechtskräftig. Das hat auch die Stadt Duisburg noch einmal betont: „Für die Halle gibt es eine gültige Baugenehmigung, die vom Oberverwaltungsgericht bestätigt wurde. Nachträgliche Forderungen an den Bauherren sind hier daher nicht möglich, sie beruhen auf Freiwilligkeit.“

Von Seiten des Hafens heißt es: „An den Plänen von duisport hat sich nichts geändert. Sobald es etwas Konkretes zu verkünden gibt, werden wir die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig informieren und einbeziehen.“ Demnach bleibt es wohl dabei: Der Hafen will sein Baurecht nutzen, wenn er juristisch letzte Sicherheit hat.

>> Früher wurden Kohle und Erz auf der Mercatorinsel umgeschlagen

Die Mercatorinsel ist eine ehemalige Speditionsinsel, auf der früher Kohle und später Erz umgeschlagen wurde und zum Hochofen nach Dortmund gebracht wurde. Ende der 1990er Jahre wurden dann die Kräne abgebaut.

Im Kulturhauptstadtjahr 2010 fanden auf der Mercatorinsel kulturelle Veranstaltungen statt. Im Masterplan für Ruhrort, der von Haniel, der Gebag, der Stadt Duisburg und der Hafen AG in Auftrag gegeben wurde, und 2009 erschien, war das Areal allerdings bereits als Ausbaureserve für den Hafen benannt.

Mittlerweile wurde an der Spitze ein Park angelegt und die Skulptur „Poseidon“ von Lüpertz grüßt die Schiffer – den Ruhrorter dreht er allerdings den Hinterkopf zu.