Duisburg. Stromio und andere Anbieter haben die Stromlieferung eingestellt – auch tausende Duisburger betroffen. Was nun die Verbraucherzentrale empfiehlt.

Die enormen Preisanstiege beim Strom bis hin zu einseitigen Vertragskündigungen führen zu einer Verunsicherung bei vielen Duisburgerinnen und Duisburgern. „Zum Thema Strom bekommen wir derzeit die häufigsten Anfragen“, sagt Paulina Wleklinski, Leiterin der Duisburger Verbraucherzentrale. Einige der Kontaktsuchenden wüssten nicht, wie sie die horrenden Energiepreise noch bezahlen sollen.

Ein Teil der Anfragen entfällt auf die jüngst durch Discount-Anbieter wie Stromio durchgeführten Kündigungen. Laut den Stadtwerken Duisburg sind in der Stadt 5100 Haushalte betroffen. Wichtig sei es, so Wleklinski, Ruhe zu bewahren, auch wenn die Ankündigung viele Verbraucher kurz vor den Weihnachtsfeiertagen überrascht hatte.

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Trotz Belieferungseinstellung wird niemand plötzlich ohne Strom oder Gas dastehen: Der Grundversorger springt ein, im Falle von Duisburg sind das die Stadtwerke. Wichtig sei es, den Zählerstand zu notieren und diesen dem neuen Grundversorger mitzuteilen, damit realistische Abschläge ermittelt werden können. Im nächsten Schritt sollten sich die Betroffenen über einen Wechsel zu einem günstigeren Tarif oder Anbieter informieren.

Wie finden Verbraucher einen neuen Anbieter?

Eines vorweg: „Den Preis des alten Vertrages werden Verbraucherinnen und Verbraucher höchstwahrscheinlich nicht mehr finden“, erklärt Wleklinski und begründet dies mit den aktuellen Höchstpreisen auf dem Energiemarkt.

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„Man sollte sich auch nicht nur auf Vergleichsportale verlassen“, sagt die Energieberaterin. In einigen Städten sei momentan der Grundversorgungstarif der günstigste, Vergleichsportale würden die Grundversorgungstarife aber oftmals nicht in ihr Suchergebnis mit einbeziehen. Es lohne sich manchmal auch ein Blick in Nachbarstädte, da die Preisunterschiede für Neukunden in der Grundversorgung groß seien.

Weil Kündigungsfristen in der Grundversorgung kurz sind – in der Regel 14 Tage – gibt es auch Argumente dafür, im Tarif zu verbleiben, um auf eine mögliche Entspannung des Marktes zu warten. „Das ist ein Risiko, das jeder Verbraucher mit sich selbst ausmachen muss“, sagt Wleklinski. Neben dem Grundversorgungstarif bieten Anbieter wie die Stadtwerke auch Sondertarife, die für Kunden attraktiv sein könnten.

Worauf sollten Verbraucher bei neuen Verträgen achten?

Neben dem Preis sind bei Versorgungstarifen auch Punkte wie kurze Laufzeiten und Kündigungsfristen wichtig. Das Stichwort ist Flexibilität. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, eine Erstvertragslaufzeit von zwölf Monaten mit einer maximalen Verlängerung von einem Monat. Auch die Kündigungsfrist sollte einen Monat nicht übersteigen, so der Ratschlag der Energieberater.

Sind Kündigungen durch Versorger rechtens?

Die Verbraucherzentrale NRW lässt gerade juristisch prüfen, ob einseitige Kündigungen durch den Versorger rechtens sind. Sie rät Betroffenen, Schadenersatz gegenüber dem Anbieter zu fordern und die Mehrkosten zu beziffern. Entsprechende Musterbriefe für betroffene Gas- und Stromkunden hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Es habe in der Vergangenheit auch schon Anbieter gegeben, die auf diese Forderungen eingegangen sind, erklärt Wleklinski.

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