Duisburg. Nach der Stromio-Kündigung ist ein Duisburger in der Grundversorgung gelandet. Stadtwerke forderten Abschlag von 824 Euro. Was dahinter steckt.

Christian Südbrack steht noch immer unter Strom: Ende Dezember hatte ihm sein Versorger einseitig gekündigt. So wie 5099 weitere Stromio-Kunden rutschte der 37-Jährige daraufhin in die Grundversorgung der Stadtwerke Duisburg. Im Vergleich zum Discounter hatte sich Südbrack auf eine höhere Abschlagszahlung eingestellt. Doch als er den Brief öffnet, kann er die geforderte Summe kaum glauben: 824 Euro soll er als monatlichen Abschlag zahlen.

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„Ich war geschockt, das ist für mich gar nicht zu stemmen“, sagt der 37-Jährige. Er lebt auf 55 Quadratmetern in Wanheimerort. Bislang, so zeigen es auch vorherige Jahresabrechnungen, ist der Duisburger bei einem prognostizierten Verbrauch von rund 4000 Kilowattstunden im Jahr mit einem Abschlagsbetrag in Höhe von 138 Euro ausgekommen. Nun sollte er das Sechsfache zahlen. Der Wert liegt sogar höher als seine Miete. „Das steht in keiner Relation“, sagt Südbrack.

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Für den Mittdreißiger ist nicht ersichtlich, wie die Stadtwerke Duisburg den Abschlag kalkulieren. „Ich habe den Kontakt gesucht, aber niemand geht ans Telefon.“ Nach bis zu 20 Minuten Warteschleife werde das Telefonat beendet. Auch per E-Mail habe er eine Bitte zum Rückruf platziert – und auch diese Zeitung kontaktiert.

824 Euro Abschlagszahlung: Das sagen die Stadtwerke Duisburg

Die Redaktion hat über die Pressestelle mehr Glück. Auf Nachfrage teilt uns ein Sprecher mit, dass ein automatisiertes Verfahren den Abschlag kalkuliert habe. Weil der Zähler über einen längeren Zeitraum nicht bei den Stadtwerken gemeldet gewesen sei, habe das System fälschlicherweise eine zu hohe Abschlagssumme berechnet.

Normalerweise werde der Betrag „noch einmal händisch kontrolliert“, bevor die Kundinnen und Kunden per Brief informiert werden, erklärt ein Sprecher. Dies sei in diesem Fall nicht geschehen. „Der Abschlag ist nun korrigiert“, so die Stadtwerke. Christian Südbrack werde über die Änderung per Brief informiert.