Duisburg. Mann und Tochter einer Erzieherin aus Duisburg sind an Covid erkrankt. Sie selbst war negativ – und sollte daher weiter in einer Kita arbeiten.

Marie Schwan (Name von der Redaktion geändert) kann es immer noch nicht fassen. Die Duisburger Erzieherin, die in einer Kindertagesstätte arbeitet, ist empört. In der zweiten Dezemberwoche sind ihr Mann und ihre Tochter an Covid erkrankt. „Meine Tochter hatte Symptome, wir sind dann los, um einen PCR-Test zu machen“, sagt sie im Gespräch mit der Redaktion. Ergebnis: positiv. „Bei der Teststation sagte man uns, dass wir Eltern zwei bis drei Tage warten sollten, bevor auch wir uns testen lassen.“

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Wenig später die Gewissheit: Auch ihr Mann hat sich mit dem Coronavirus infiziert, ihre zwei eigenen Tests waren jedoch negativ. Trotzdem weiter zur Arbeit in die Kita gehen? Für Schwan, die doppelt geimpft und geboostert ist, keine Option. Denn: „In der Kita gibt es keinen Abstand. Ich habe dann mit meiner Chefin gesprochen, weil mir gesagt wurde, ich soll trotz direktem Kontakt zu Infizierten weiter arbeiten gehen.“ Sie solle versuchen, sich bei ihrem Arzt krank schreiben zu lassen, habe ihre Chefin ihr geraten. Dieser verwies jedoch an das Gesundheitsamt der Stadt Duisburg.

Erzieherin aus Duisburg findet Quarantäne-Regelung „unmoralisch“

Doch auch dort hieß es: Sie müsse weiterhin arbeiten gehen, eine Quarantäne sei nicht vorgesehen. „Das finde ich moralisch sehr schwierig“, sagt Schwan. Ihr Glück: Ihre Chefin sei so kulant gewesen, dass sie zuhause bleiben konnte. Bedenklich findet Schwan die Situation dennoch. „Ich weiß nicht, ob die Eltern das toll gefunden hätten, wenn ich als direkte Kontaktperson weiterhin arbeiten gegangen wäre.“

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Und: Auch das Gesundheitsamt habe ihr signalisiert, dass es eigentlich nicht richtig wäre, es aber keine Handhabe habe. „Ich finde es unmoralisch und ein Unding, dass es für Kitas keine Regelungen für Quarantäne gibt“, betont Schwan. „Da muss sich jemand trauen und eine Lösung finden. Ich war in unserer Einrichtung der erste Fall. Wenn das jetzt öfter passiert: wo geht die Reise dann hin?“ Ein negatives Testergebnis sei für die Erzieherin kein Freifahrtsschein.

Stadt Duisburg richtet sich nach den Regelungen des RKI

Die Stadt Duisburg erklärt auf Anfrage, dass bei Quarantäne für Kontaktpersonen unterschieden werden müsse, ob der Infizierte Träger der Delta- oder der Omikron Variante sei. Bei der Delta-Variante, die auch bei Schwans Verwandten festgestellt wurde, gilt: Kontaktpersonen, die immunisiert sind, müssen nicht in Quarantäne – im Gegensatz zu ungeimpften Personen. Hier wäre eine Quarantäne von zehn Tagen vorgesehen, sie können sich aber am 5. Tag nach Quarantänebeginn per PCR-Test freitesten. Anders sehe es bei der Omikron-Variante aus: „Ein Freitesten aus der Quarantäne ist nicht möglich“, erklärt Stadtsprecher Peter Hilbrands. „Auch immunisierte Personen erhalten in diesem Fall – im Gegensatz zur Delta-Variante – 14 Tage Quarantäne.“

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Der Stadtsprecher betont, dass es verständlich sei, dass die Betroffene sich hier Sorgen mache. Aber: „Bei der Anwendung der Quarantäneregeln richtet sich das Gesundheitsamt nach den Vorgaben des RKI“, sagt Hilbrands. „Grundsätzlich gilt: Das Einhalten der AHA-L-Regeln und die Impfung stellen den wirksamsten Schutz gegen die Infektion dar.“