Duisburg. Verwaltungsleistungen sollen laut Online-Zugangsgesetz bis 2022 digitalisiert werden. Warum Hamm im Moment weit vor Duisburg liegt.

Bis Ende 2022 sollen Bund, Länder und Kommunen ihre Verwaltungsleistungen auch digital anbieten. Das schreibt das Online-Zugangsgesetz (OZG) vor. In NRW kann man über eine Karte des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie verfolgen, wie der Entwicklungsstand ist. Da fällt auf, dass der Spitzenreiter Hamm 982 Online-Dienste anbietet, während Duisburg lediglich 165 auflistet.

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Die Verwaltung der Stadt Duisburg reagiert auf diese Diskrepanz jedoch entspannt. Denn gemessen an anderen großen kreisfreien Kommunen sei Duisburg gut im Rennen: Köln liege bei 167 Einzelleistungen, Düsseldorf bei 172 und Essen bei 164. „Zufrieden kann eine Stadt aber natürlich erst sein, wenn dem gesetzlichen Anspruch des OZG zu 100 Prozent entsprochen wird“, betont Pressesprecher Falko Firlus.

Online Ausschank-Erlaubnis beantragen oder den Stand des Bauantrages abfragen

In Duisburg werden in der Rubrik „Verfügbare Online-Dienste“ etwa die Bauauskunft „online“ genannt, eine Seite, auf der man den Stand der Antragsbearbeitung seines Bauantrages abfragen kann. Das online buchbare Schoko-Ticket und die Online-Terminvergabe laufen bereits, die E-Akte und die Duisburg-App werden derzeit entwickelt.

Bei vielen Angeboten wie der Beantragung einer Ausschank-Erlaubnis landet man beim Wirtschafts-Service-Portal NRW, allerdings laufen diverse Anfragen ins Leere: „Dieser Antrag ist zurzeit nicht verfügbar“, heißt es etwa bei der „Erlaubnis zum gelegentlichen Feilbieten von Waren zu Messen, Ausstellungen, öffentlichen Festen...“ Weitere Dienstleistungen übernimmt die Steuerberaterkammer Düsseldorf.

Hamm: Hohe Umsetzungsquote, aber wenig nutzerfreundlich

Warum liegt Hamm im Vergleich so weit vorne? In Hamm verspreche das Serviceportal eine hohe Umsetzungsquote, aber im Detail werde das nicht gehalten, sagt Firlus. So könne man zwar Formulare herunterladen, sie aber nicht online einreichen. Auch ein Führungszeugnis könne man nicht online beantragen, lediglich die Leistung werde online beschrieben.

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Hamm punktet laut Dashboard im Vergleich zu Duisburg mit einem Vielfachen. Aber Angebote wie die vorgeschriebenen Kennzeichen für Reitpferde lassen sich auch in Duisburg vergleichsweise einfach ordern: per Überweisung. Das taucht nur im OZG-Dashboard, also der NRW-Karte zum Stand der Digitalisierung, nicht auf. Ähnlich sieht es beim Thema Abfallgebühr aus, die Größe der Tonnen lässt sich in Hamm einfach per digitaler Eingabemaske verändern. Die Wirtschaftsbetriebe in Duisburg bieten den gleichen Service an. Er wird nur nicht in der Datenbank aufgeführt. Vergleichbar sind auch die Service-Angebote oder Info-Seiten für Themen wie Aids, Geburtenanmeldungen oder Bewohnerparkausweis.

Umfangreiche Angebote durch das Serviceportal der Stadt

Viele Angebote in Duisburg funktionieren gut und informativ über das Serviceportal der Stadt, das vor anderthalb Jahren seinen Dienst antrat: https://service.duisburg.de/ lautet der hilfreiche Link.

Hinzu kommen in der nächsten Zeit vor allem digitalisierte Formulare online, sagt Firlus. Formulare aus den Bereichen des Jugendamtes und der Katasterauskunft seien in der Entwicklung am weitesten fortgeschritten, sodass kurzfristig eine Veröffentlichung erfolgen werde, sagt Firlus. „Die Stadt arbeitet mit Hochdruck an der Umsetzung des OZG und wird in den nächsten Monaten erfolgreich verschiedene Leistungen an das Serviceportal anbinden bzw. entsprechende Webservices zur Onlinebeantragung verlinken können.“

NRW bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes bundesweit vorne

Warum ist die Diskrepanz zwischen dem OZG-Dashboard und der Realität so groß? Nach Angaben des Digitalisierungsministeriums wird das Dashboard über eine Verwaltungssuchmaschine befüllt, außerdem seien die Kommunen angehalten, ihre Einträge regelmäßig zu aktualisieren.

Insgesamt nimmt Nordrhein-Westfalen bei der Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes bundesweit eine Vorreiterstellung ein und steht Mitte Dezember 2021 nach dem OZG-Dashboard des Bundesministeriums des Innern im Vergleich mit den anderen Bundesländern auf Platz 1, betont Sprecherin Rabea Ottenhues.

Für die Umsetzung kommunaler Projekte stellt das Land für 2020 rund 6,7 Millionen Euro sowie in den Jahren 2021 und 2022 nochmals insgesamt 6,1 Millionen Euro bereit. Weitere Hilfe komme über ein Kompetenzzentrum. Demnächst werde mit der Plattform Beteiligung.NRW den Kommunen kostenlos ein zentrales Bürgerbeteiligungsportal zur Verfügung gestellt.

>>UMFRAGE: BÜRGER SIND UNZUFRIEDEN MIT DEM DIGITALEN SERVICE

Eine Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Civey ergab, dass fast die Hälfte aller Befragten nicht zufrieden ist mit den digitalen Dienstleistungen der Kommune. Nur 4,4, Prozent sind demnach mit dem digitalen Service ihrer Bürgerämter richtig zufrieden.

Beauftragt hatte die Studie die Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM), nach eigenen Angaben ein überparteiliches Bündnis aus Politik, Wirtschaft und Wissenschaft.

Nur 4,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind mit den digitalen Serviceangeboten ihrer Bürgerämter richtig zufrieden. In einer Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey sagen weitere 16,9 Prozent, dass sie mit den digitalen Serviceangeboten der Behörden eher zufrieden sind. 31,1 Prozent sind unentschieden, allerdings ist fast die Hälfte aller Befragten nicht zufrieden: 24,5 Prozent sind weniger zufrieden und 23,1 Prozent sogar gar nicht zufrieden.
Nur 4,4 Prozent der Bürgerinnen und Bürger sind mit den digitalen Serviceangeboten ihrer Bürgerämter richtig zufrieden. In einer Umfrage des Meinungsforschungsunternehmens Civey sagen weitere 16,9 Prozent, dass sie mit den digitalen Serviceangeboten der Behörden eher zufrieden sind. 31,1 Prozent sind unentschieden, allerdings ist fast die Hälfte aller Befragten nicht zufrieden: 24,5 Prozent sind weniger zufrieden und 23,1 Prozent sogar gar nicht zufrieden. © obs | Grafik: Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft

„Die Deutschen sind alles andere als verwöhnt, wenn es um schnellen, digitalen Service der Behörden geht“, so der Geschäftsführer der INSM, Hubertus Pellengahr. „Bei der Digitalisierung muss die Bundesregierung jetzt liefern und Bürgerinnen und Bürger von komplizierten Antragsformularen sowie unnötigen Terminen im Amt – auf die man auch noch ewig warten muss – befreien.“

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