Duisburg. Die Duisburger Finanzämter verlängern die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2020 um drei Monate. Das müssen die Bürger dabei beachten.

Für manchen ist die Einkommensteuer-Erklärung alljährlich eine knifflige Detailarbeit. Dafür geben die drei Duisburger Finanzämter den Bürgern in diesem Jahr drei Monate mehr Zeit. Für persönliche Nachfragen sind nach der pandemiebedingten Schließung auch die Bürgerbüros wieder geöffnet.

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Die Abgabefrist für die Steuererklärung 2020 haben die Finanzämter in NRW bis zum 2. November 2021 verlängert. Wer einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein einschaltet, hat sogar Zeit bis zum 31. Mai 2022. Die Abgabefrist gilt nur für Bürgerinnen und Bürger, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind. Dazu gehören zum Beispiel Ehepaare, die beide Arbeitslohn erhalten und für das Kalenderjahr oder einen Teil des Kalenderjahres in der Steuerklassenkombination III und V besteuert wurden. Ebenso müssen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die Lohnersatzleistungen, beispielsweise Kurzarbeitergeld, von mehr als 410 Euro im Kalenderjahr erhalten haben, eine Steuererklärung abgeben.

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Bürgerbüros in den Finanzämtern beraten wieder persönlich

Bürgerinnen und Bürger, die ausschließlich Arbeitslohn beziehen, von dem bereits die Lohnsteuer durch den Arbeitgeber einbehalten worden ist (Steuerklasse I), sind grundsätzlich nicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Weitere Informationen gibt es online auf den Seiten der Finanzämter auf www.finanzverwaltung.nrw.de

Wer die Vordrucke für die Erklärung nutzt und Fragen hat, kann sich seit dem 1. Juli wieder an die Bürgerbüros in den drei Duisburger Finanzämtern (Süd, Landfermannstraße 25; Hamborn, Hufstraße 23-25 und West, Friedrich-Ebert-Straße 133, Rheinhausen) wenden. Vormittags von 8.30 bis 12 Uhr sind persönliche Vorsprachen möglich, um Detailfragen zu klären, die Bearbeitung zu erleichtern und behördliche Nachfragen zu ersparen. Termine können auch telefonisch und online vereinbart werden.

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Finanzämter: Am besten das elektronische Programm „Elster“ nutzen

Die Finanzämter empfehlen Bürgern, die ihre Einkommensteuererklärung selbst erstellen, diese elektronisch über das Online-Finanzamt „Elster“ abzugeben. Hierfür können sie das Internet-Portal der Finanzverwaltung nutzen und sich auf www.elster.de anmelden und registrieren. Die Steuererklärung kann so schnell, bequem und sicher von zu Hause aus übermittelt und beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden – ganz ohne Ausdruck, das bei der Registrierung erstellte Zertifikat ersetzt die Unterschrift.

Während der Formularbearbeitung unterstützen Hilfefunktionen und eine Steuerberechnung bei der Erstellung der Steuererklärung. Außerdem können die Nutzer über „Mein Elster“ elektronische Daten abrufen, die zum Beispiel vom Arbeitgeber oder von der Versicherung bereits an die Finanzverwaltung übermittelt wurden, und sie direkt in ihre Steuererklärung übernehmen. Auch Belege können über das Portal hochgeladen und beim Finanzamt vorgelegt werden. Dies ist jedoch nur notwendig, wenn das zuständige Finanzamt dazu auffordert.

>> FINANZÄMTER BEANTWORTEN FRAGEN AUCH TELEFONISCH UND ONLINE

  • Für Fragen zu steuerlichen Angelegenheiten stehen die Duisburger Finanzämter telefonisch unter 0203 30010 (Süd), 02065 307-0 (West) und 0203 54450 (Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 15 Uhr) und jederzeit online über das Kontaktformular zur Verfügung.
  • Steuerformulare und Vordrucke gibt online im Formularcenter. Steuererklärungsvordrucke sind auch im Eingangsbereich der Niederlassungen erhältlich. Steuererklärungen können jederzeit in die Hausbriefkästen der Finanzämter eingeworfen werden.
  • Die Bearbeitungszeit liegt für 95 Prozent aller Erklärungen zwischen zwei Wochen und vier Monaten, so einer Sprecher der Finanzverwaltung, binnen sechs Monaten seien 99 Prozent der Eingänge erledigt. Pandemiebedingte Änderungen seien weder beim Aufkommen noch der Bearbeitung der Steuererklärungen feststellbar.