Duisburg. Ein notorischer Betrüger aus Duisburg landete als Finanzanwärter beim Finanzamt. Dort machte er nach der Kündigung sein Dienstlaptop zu Geld.

Nicht zum ersten Mal stand ein 24 Jahre alter Rheinhauser in Duisburg wegen Betruges vor Gericht. Bislang war er immer mit Bewährung davongekommen. Doch mit seinen letzten Taten, zu denen neunfacher gewerbsmäßiger Betrug und die Unterschlagung eines Dienst-Laptops des Finanzamtes gehörten, überspannte er den Bogen. Das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz verurteilte ihn zu zwei Jahren und vier Monaten Gefängnis.

Der gelernte Bankkaufmann legte ein rückhaltloses Geständnis ab. Er gab zu, zwischen Juni 2019 und Januar 2020 im Internet Eintrittskarten für beliebte Musicals angeboten zu haben. Die Kunden zahlten dafür bis zu 180 Euro. Doch alles, was sie erhielten, waren wertlose Gutscheine eines Event-Anbieters, die tatsächlich erst noch hätten bezahlt werden müssen.

Duisburger verschwieg Finanzamt seine Vorstrafen

Nachdem er mehrfach wegen seiner Betrügereien den Arbeitsplatz verlor, wurde der 24-Jährige 2019 als Anwärter beim Finanzamt eingestellt. Doch das wäre wohl so gar nicht möglich gewesen, hätte er seinem Dienstherren seine Vorstrafen offenbart. Irgendwann kam der Schwindel heraus. Das Dienstverhältnis wurde beendet. Seine Bezüge musste der Rheinhauser zurückzahlen. Und eigentlich hätte er auch sein Dienst-Laptop abgeben müssen. Tat er aber nicht. Er verkaufte das Gerät im Internet.

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Bei der letzten Verurteilung habe er noch behauptet, sein zu großzügiger Lebensstil sei die Ursache für seine Betrügereien, so der Angeklagte. „Das stimmt nicht ganz: In Wahrheit bin ich spielsüchtig.“ Doch die traurige Geschichte eines Lebens unter dem Druck, immer mehr Geld in Sportwetten zu investieren und der Umstand, dass der 24-Jährige vor kurzer Zeit eine Therapie dagegen begann, reichten dem Gericht nicht, um ihm eine weitere Bewährungschance einzuräumen.

Rasend schneller Rückfall in neue Taten machte erneute Bewährungschance unmöglich

Denn der Wiederholungstäter hatte nicht nur seine zahlreichen Vorstrafen ignoriert und die vergleichsweise geringen Geldbeträge nicht gezahlt, die ihm bei der letzten Verurteilung mit Bewährung auferlegt worden waren. Nur zwei Tage später beging er neue Taten.„Wenn das nicht gewesen wäre, hätte man vielleicht noch einmal über eine Bewährung nachdenken können“, so der Vorsitzende in der Urteilsbegründung.

Doch die eindringlichen Ermahnungen, die genau dieser Richter dem Angeklagten zuletzt gab, hatten nicht einmal 48 Stunden gehalten. „Einen derart hartnäckigem Wiederholungstäter kann keine günstige Sozialprognose gestellt werden“, so der Richter. „Kann sein, dass eine Berufungskammer das anders sieht. Ich sehe es jedenfalls so.“