Oberhausen. Als selbstständiger Bautechniker verdiente ein Oberhausener gutes Geld. Eine Steuererklärung gab er nicht ab, weshalb er jetzt vor Gericht stand.

Wegen Steuerhinterziehung fand sich ein 49-jähriger Oberhausener vor dem für Steuersachen zuständigen Amtsgericht Duisburg wieder. Im Gegensatz zu vielen anderen, die mit Tricks und Betrügereien aller Art den Fiskus um Abgaben zu prellen versuchen, hatte er schlicht und ergreifend über etliche Jahre hinweg keine Steuererklärung abgegeben. Und das, obwohl er als selbstständiger Bautechniker gutes Geld verdiente. Am Ende belief sich die Forderung des Finanzamtes auf rund ein halbe Million Euro.

Der gelernte Stahlbetonbauer und staatlich geprüfte Techniker hatte sich auf Bauprojekte in einer wachsenden Branche verlegt: Er befasste sich mit der Technik alternativer Energien, insbesondere mit Windkraftanlagen. Sein Büro war zunächst in Voerde, dann lange in Oberhausen und zuletzt in Hamburg beheimatet. Doch auf Einkommen- oder Umsatzsteuererklärungen warteten die jeweils zuständigen Finanzämter zwischen 2011 und 2018 vergeblich.

Liebe hat 49-Jährigen aus der Bahn geworfen

Nach einer Verständigung, in deren Rahmen ihm für den Fall eines Geständnisses eine vergleichsweise milde Strafe zugesichert wurde, ließ der Angeklagte seinen Verteidiger die Taten einräumen. „Die Vorwürfe treffen zu“, so der Anwalt. Sein Mandant sei durch die Liebe aus der Bahn geworfen worden. 2009 hatte er sich von seiner Ehefrau, mit der er zwei Kinder hat, scheiden lassen. Einige Zeit später ging er eine neue Beziehung ein, kaufte ein Haus, baute es um. Doch das neue große Glück ging ebenfalls ziemlich bald wieder in die Brüche. „Mein Mandant hat sich in die Arbeit gestürzt, um sich von seinem Schmerz abzulenken“, erklärte der Verteidiger. „Alles andere hat ihn nicht mehr interessiert.“ Auch nicht die Steuererklärungen.

Angeklagter stottert Steuerschuld ab

Der 49-Jährige habe sein Fehlverhalten allerdings längst eingesehen. Von der Steuerschuld seien bereits weit über als 100.000 Euro bezahlt worden. „Den Rest stottert er mit monatlich 2000 Euro ab.“ Denn der Angeklagte, inzwischen nicht mehr selbstständig, verdient immer noch gut.

Angesichts der Gesamtumstände, zu denen neben dem das Verfahren deutlich verkürzenden Geständnis und dem inzwischen langen zeitlichen Abstand zu den Taten zählte, hielt das Schöffengericht eine Bewährungsstrafe für ausreichend. Es verurteilte den bis dahin unbescholtenen 49-Jährigen zu einer 18-monatigen Haftstrafe, deren Vollstreckung auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde.

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