Duisburg. Wegen unerlaubten Glücksspiels stand ein Duisburger (37) vor Gericht. In der Gaststätte des Hochfelders wurden Automatengewinne bar ausgezahlt.
Man muss keine Glücksspielautomaten aufstellen, um Fortuna zu huldigen und dabei Gewinn zu machen. In dem Fall, mit dem es jetzt das Amtsgericht am König-Heinrich-Platz zu tun hatte, reichten auch reine „Fun-Automaten“, an denen Geld nur klimpert, wenn es eingeworfen wird. Doch je nach erreichtem Punktestand wurden Spielern Gewinne an der Theke in bar ausbezahlt. In diesem Zusammenhang mussten sich ein Hochfelder (37) und seine Schwester (41) wegen unerlaubten Glücksspiels verantworten.
Der Wirt war nicht zugegen gewesen als Polizei, Ordnungsamt und Steuerfahndung in der Nacht zum 6. Juni 2020 im Rahmen einer Aktion, bei der in Duisburg mehrere Gaststätten kontrolliert wurden, auftauchten. Die Mitangeklagte hatte Dienst an der Theke gehabt. Zeugen hatten spontan gegenüber der Polizei berichtet, wie das Glücksspiel ablief und dass die 41-Jährige, aus einer Kiste mit der „Spielbank“ Gewinne ausgezahlt habe.
In nur vier Tagen wurden 6500 Euro in die Automaten geworfen
Die Angeklagten bestritten das, insbesondere im Falle des 37-Jährigen ausgesprochen wortreich. Er berichtete etwas von einem Unter-Mietvertrag mit dem angeblichen Eigentümer der Automaten. Er habe damit nichts zu tun. Und manche Zeugen litten plötzlich unter seltsam anmutendem Gedächtnisverlust. Nur mit äußerster Mühe gelang es der Vorsitzenden, die Kernpunkte herauszuarbeiten.
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Und die ließen keinen Zweifel daran, dass in der Gaststätte des 37-Jährigen solche Geräte standen und das Personal der Gaststätte, am Tattag eben die Schwester des Wirtes, und auch der Angeklagte selbst Gewinne aus einer Extra-Kasse auszahlten. Auswertungen der Geräte ergaben erstaunliche Summen: Innerhalb von vier Tagen waren rund 6500 Euro in die „Fun-Automaten“ geworfen. „Das ist ein bisschen viel für’s Game-Boy-Spielen“, meinte ein Polizist trocken.
Strafrichterin hatte keinen Zweifel an der Schuld der beiden Duisburger
Wegen illegalen Glücksspiels verurteilte die Strafrichterin den 37-jährigen zu einer viermonatigen Bewährungsstrafe. Außerdem muss er die Einnahmen von 6500 Euro an den Staat zahlen. Die Mitangeklagte kam wegen Beihilfe mit einer Geldstrafe von 500 Euro (50 Tagessätze zu je zehn Euro) davon.
Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der 37-Jährige freigesprochen. Laut Anklage hatte er einem 57-jährigen Mann das Gesicht zerbeult, als der am 12. Januar 2020 einen Gewinn von 20 Euro geltend machte. Doch die Zeugenaussagen zeichneten insgesamt ein zu widersprüchliches Bild. Bis zum Urteil dauerte es statt der für die Verhandlung geplanten 40 Minuten glatte zwei Stunden länger. Sehr zum Leidwesen der rund zwei Dutzend Beteiligten nachfolgender Verfahren, die viel Geduld benötigten.