Duisburg. Von der Maskenpflicht über private Feiern bis zu Seniorenheimen: Diese Corona-Regeln und Bußgelder müssen Duisburger im November kennen.
Für den November sind die Corona-Regeln nochmals verschärft worden. Das Ordnungsamt Duisburg ahndet Verstöße auf Basis der neuen Schutzverordnung des Landes, das seit dem 5. November den Bußgeldkatalog aktualisiert hat. Die Regelsätze gelten demnach für den ersten Verstoß. Wer daraufhin die Anordnung des Städtischen Außendiensts missachtet beziehungsweise weitere Verstöße begeht, muss mit einer Verdoppelung der Geldbußen rechnen. Eine Übersicht über die wichtigsten Regeln und Strafen:
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• Treffen in der Öffentlichkeit sind nur mit den Angehörigen des eigenen Hausstandes und eines weiteren Hausstandes erlaubt. Insgesamt dürfen sich aber nicht mehr als zehn Personen zusammen aufhalten. Bußgeld bei Verstoß: 250 Euro
Maskenpflicht in mittlerweile über 50 Zonen in Duisburg
• In Duisburg gilt mittlerweile in über 50 (Einkaufs-) Zonen eine Maskenpflicht und damit im Gegensatz zu anderen Städten wie Bochum oder Bottrop auch ein Rauchverbot. Die Mund-Nasen-Bedeckung darf hingegen, um kurz etwas zu essen oder zu trinken, abgenommen werden, sobald man sitzt oder steht. Dabei ist zu beachten, dass sich im Umkreis von zwei Metern keine weiteren, nicht zugehörigen Personen befinden. Zu den Ausnahmen zählen zum Beispiel Angehörige aus demselben Haushalt. Maskenpflicht gilt auch zum Beispiel in Geschäften, Arztpraxen, in Friseursalons und übrigens ebenso auf Spielplätzen – mit Ausnahme von nicht schulpflichtigen Kindern.
Verwarngeld bei Verstoß: 50 Euro
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• Die Maskenpflicht gilt weiter auch im ÖPNV. Das Ordnungsamt in Duisburg kontrolliert seit dem 17. August 2020 täglich mit der Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG). Wer vom Städtischen Außendienst in Bussen, Bahnen oder an Haltestellen ohne oder mit falsch angelegter Mund-Nasen-Bedeckung – etwa unterm Kinn – erwischt wird, muss dann aber mehr zahlen als etwa in einer Fußgängerzone.
Bußgeld bei Verstoß: 150 Euro
• Die Schulen bleiben im November geöffnet. Auf dem Schulgelände und in den Gebäuden gilt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung. Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 müssen im Unterricht und an ihrem Sitzplatz eine Maske tragen.
Bußgeld bei Verstoß gegen die Einrichtungsleitung: 1000 Euro
• Private Feiern sind nur mit maximal zehn Personen erlaubt. Wer große Feste veranstaltet oder daran teilnimmt und erwischt wird, muss tief in die Tasche greifen.
Bußgeld bei Verstoß gegen Veranstalter: 5000 Euro
Bußgeld bei Verstoß pro Teilnehmer: 250 Euro
• Konzerte oder Aufführungen sind verboten, ebenso Kunstausstellungen. Museen wie zum Beispiel das Lehmbruck-Museum dürfen nicht öffnen, auch nicht der Zoo am Kaiserberg.
Bußgeld bei Verstoß: 5.000 Euro
• Inhaber von Gastronomiebetrieben, Bars, Clubs und Kneipen dürfen nicht öffnen.
Bußgeld bei Verstoß: 5000 Euro
• Untersagt ist der Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand. Wer mit einem Bekannten also zum Beispiel um die Regattabahn Joggen gehen möchte, kann dies tun, ab zwei Bekannten kann es teuer werden.
Bußgeld bei Verstoß pro Teilnehmer: 250 Euro
Bußgeld bei Verstoß gegen Veranstalter von nicht zulässigen sportlichen Aktivitäten: 1000 Euro
Bußgeld bei Verstoß gegen Inhaber eines Schwimmbades oder einer Sauna: 5000 Euro
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• Profisportveranstaltungen wie zum Beispiel Spiele des Fußball-Drittligisten MSV können dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
Bußgeld bei Verstoß gegen den Betreiber: 10.000 Euro
• Wer sich jetzt in Duisburg in einem Studio ein Tattoo stechen lassen, muss sich gedulden. Geschlossen sein müssen auch Betriebe für Körperpflege wie Kosmetikstudios oder Massagepraxen.
Bußgeld bei Verstoß gegen Betreiber: 1000 Euro
• Die Seniorenheime bleiben geöffnet. Das Evangelische Christophoruswerk ist mit acht Pflegeeinrichtungen stadtweit der größte Träger und sagt: „Gemeinsam schaffen wir das!“ Allerdings sind Hygieneauflagen zu beachten.
Bußgeld bei Verstoß gegen Einrichtungsleitung: 2000 Euro
>> CORONA-STRAFEN BEI MISSACHTUNG DER QUARANTÄNE
• Die Stadt Duisburg ahndet auch Verstöße gegen eine angeordnete Corona-Quarantäne.
• „Kontaktpersonen“ müssen bei Nichtbeachtung mit einem Bußgeld von 1.000 Euro und „Isolierte“ aufgrund eines positiven Befundes mit 2.000 Euro rechnen.