Duisburg. Durch die Maskenpflicht gilt in 28 Einkaufszonen auch ein Rauchverbot. Die Stadt Duisburg klärt über Verstöße auf und sagt, was erlaubt ist.

In Duisburg müssen Passanten seit Donnerstag, 22. Oktober, in 28 Einkaufszonen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bis Freitag, 30. Oktober, sollen überall auch entsprechende Hinweisschilder hängen, so dass das Ordnungsamt nach rund einer Woche reiner Informationsarbeit und Aufklärung nun Verstöße auch ahnden will – mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Übrigens: Auch Fahrradfahrer müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung in den ausgewiesenen Zonen tragen. Und: Dort herrscht mit der Maskenpflicht gleichzeitig ein Rauchverbot.

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Wie Stadtsprecher Peter Hilbrands auf Nachfrage unserer Redaktion bestätigt, darf die Maske für die Zigarette zwischendurch nicht abgenommen werden. Er beantwortet noch weitere Fragen zu diesem Thema – samt einer kleinen Kunde in Sachen Verwaltungsrecht.

Einkaufszonen: Duisburger dürfen Masken zum Essen und Trinken abnehmen – zum Rauchen nicht

Darf die Mund-Nasen-Bedeckung fürs Essen und Trinken in den jeweiligen Zonen abgenommen werden?

Ja, sobald man sitzt oder steht. Dabei ist zu beachten, dass sich im Umkreis von zwei Metern keine weiteren, nicht zugehörigen Personen befinden. Zu den Ausnahmen zählen zum Beispiel Angehörige aus demselben Haushalt.

Der Raucher muss dagegen definitiv zahlen. Was passiert, wenn er das Verwarngeld von 50 Euro durch den Verstoß gegen die Maskenpflicht in den ausgewiesenen Zonen nicht akzeptiert?

Dann kann es schnell und in der Regel doppelt so teuer werden, weil automatisch ein Bußgeldverfahren eingeleitet wird.

Stadt Duisburg bittet die Bürger für jeden einzelnen Verstoß zur Kasse

Wird ein Bürger, der in einer dieser Zonen mehrere Verstöße gleichzeitig begeht, dann für jeden Verstoß zur Kasse gebeten? Beispiel: Jemand läuft rauchend, also ohne Maske, mit mehreren Leuten aus verschiedenen Haushalten in der City über die Königstraße.

In diesem Fall würden zwei Geldbußen festgesetzt werden – und zwar einmal 50 Euro für den Maskenverstoß sowie 250 Euro für das Kontaktverbot. Beide würden allerdings in einem Bußgeldbescheid abgehandelt werden, damit der Betroffene nur einmal die Gebühren von zuzüglich 28,50 Euro zahlen muss, somit wären das insgesamt 328,50 Euro.

Wird bei einem Einspruch dann trotzdem jeder Verstoß einzeln bewertet?

Ja, gegen beide im Bußgeldbescheid festgesetzten Geldstrafen kann jeweils Einspruch beziehungsweise können Rechtsmittel eingelegt werden. Das bedeutet zugleich, dass ein Teil dann auch zurückgenommen werden kann – etwa, wenn sich herausstellt, dass der oder die Beschuldigte im beschriebenen Fall mit den anderen Personen gar nicht gemeinsam unterwegs war und demnach doch kein Verstoß gegen das Kontaktverbot vorliegt. Dann müsste nur noch für den Maskenverstoß durch das Rauchen eine Geldbuße von 50 Euro plus Gebühren, also insgesamt 78,50 Euro, gezahlt werden.

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Werden schon allein durch den Einspruch Gebühren fällig?

Das Einspruchsverfahren an sich kostet den Betroffenen zunächst nichts, es sei denn, die Frist wäre verstrichen oder der Einspruch wäre in falscher Form eingegangen. Dann müsste die Beschwerde verworfen werden. In dem Fall würden für diesen Bescheid weitere Gebühren in Höhe von 3,50 Euro anfallen. Sollte es zur Abgabe des Verfahrens an das Amtsgericht – über die Staatsanwaltschaft – kommen, können weitere Kosten entstehen.

>> DIE ENTSCHEIDUNG DES KRISENSTABS DER STADT DUISBURG

• Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat am Mittwoch, 21. Oktober, angesichts rasant steigender Inzidenzwerte per Allgemeinverfügung die Maskenpflicht in 28 Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen angeordnet. Sie gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr bis 23.30 Uhr.

• Die benötigten rund 290 Hinweisschilder kosten die Stadt nach Angaben ihres Sprechers Peter Hilbrands 4100 Euro.

• Seit Donnerstag, 29. Oktober, gilt in Duisburg zudem eine strenge Kontaktbeschränkung für den öffentlichen Raum: Seither dürfen sich im öffentlichen Raum in Duisburg nur noch zwei nicht miteinander verwandte Personen treffen (wir berichteten).