Duisburg. Mehr als drei Mal so viele Teilnehmer wie erlaubt: Bei einer privaten Feier hatte das Duisburger Ordnungsamt am Wochenende einiges zu tun.

Das Ordnungsamt der Stadt Duisburg hat bei Corona-Kontrollen am vergangenen Wochenende bei einer privaten Feier in einer Lokalität mehr als drei Mal so viele Personen wie erlaubt erwischt. Statt maximal zehn zählten der städtische Außendienst (SAD) 31 Personen, darunter acht Kinder. Die 23 Erwachsenen müssen sich nun jeweils mit einer Ordnungswidrigkeitenanzeige auseinandersetzen.

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Darüber hinaus gab es am Wochenende Verwarngelder wegen Verstößen gegen die Maskenpflicht in Fußgängerzonen – nach Installierung der entsprechenden Hinweisschilder. So verhängten die Ordnungsamtskräfte am Samstag und Sonntag insgesamt 15 Verwarngelder und eine Ordnungswidrigkeitenanzeige. Am Freitag hatte es der SAD nach Verstößen in Fußgängerzonen nur bei insgesamt 103 mündliche Hinweisen auf das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung belassen.

Stadt Duisburg ahndet Verstöße gegen Maskenpflicht in Fußgängerzonen

Bei Missachtung der Maskenpflicht muss mit einem Verwarngeld von 50 Euro gerechnet werden. Verstöße gegen das Kontaktverbot werden mit einem Bußgeld von 250 Euro geahndet.

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