Duisburg. Der Krisenstab reagiert auf die Corona-Welle: In Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen gilt künftig die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen.
Die Corona-Wocheninzidenz hat in Duisburg den Wert 100,1 erreicht. Angepasst an diese erhebliche Verschärfung der Lage hat der Krisenstab der Stadt Duisburg nun weitere Maßnahmen beschlossen. Die neue Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab Donnerstag, 22. Oktober, gültig und umfasst folgende Regelungen:
Hinweis der Redaktion: wegen technischer Probleme veröffentlichen wir hier zunächst die Pressemitteilung der Stadt Duisburg im Wortlaut
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In den städtischen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen gilt künftig die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Sie gilt an allen Tagen jeweils von 7 Uhr und mit einem Nachlauf von einer halben Stunde nach Ablauf der Sperrstunde bis 23.30 Uhr. Mit dieser Regelung sollen Menschen insbesondere dort geschützt werden, wo wenig Abstand gehalten werden kann. Die betreffenden Bereiche werden nachfolgend aufgeführt. Wir weisen darauf hin, dass das Geschehen dynamisch ist, weswegen es zu Anpassungen bei den Straßen kommen kann.
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1. Bezirk Duisburg-Walsum:
• Kometenplatz,
• Franz-Lenze-Platz
2. Bezirk Duisburg-Hamborn:
• Jägerstraße,
• Hamborner Altmarkt,
• Rathausstraße zwischen Duisburger Straße und Hinter dem Rathaus,
• August-Bebel-Platz,
• Kaiser-Wilhelm-Straße (zwischen Egonstraße und Weseler Straße),
• Kaiser-Friedrich-Straße (zwischen Weseler Straße und Roonstraße),
• Weseler Straße (zwischen Wolfstraße und Grillostraße)
3. Bezirk Duisburg-Meiderich/Beeck:
• Von-der-Mark-Straße (zwischen Auf dem Damm und Am Bahnhof),
• Holtener Straße (zwischen Fiskusstraße und Lehrer Straße)
4. Bezirk Duisburg-Homberg/Ruhrort/Baerl:
• Augustastraße (zwischen Moerser Straße und Viktoriastraße)
5. Bezirk Duisburg-Mitte
• Münzstraße (zwischen Peterstal und Steinsche Gasse),
• Kasinostraße (zwischen Beeckstraße und Steinsche Gasse),
• Kuhstraße,
• Königstraße,
• Sonnenwall,
• Düsseldorfer Straße zwischen Königstraße und Friedrich-Wilhelm-Straße,
• Claubergstraße (zwischen Königstraße und Börsenstraße),
• Tonhallenstraße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
• Hohe Straße (zwischen Königstraße und Am Buchenbaum),
• König-Heinrich-Platz,
• Portsmouthplatz,
• Oststraße (zwischen Bismarckstraße und Grabenstraße),
• Wanheimer Straße (zwischen Heerstraße und Wörthstraße),
• Platz vor der Pauluskirche,
• Fischerstraße (zwischen Hultschiner Straße und Düsseldorfer Straße)
6. Bezirk Duisburg-Rheinhausen
• Friedrich-Alfred-Straße (zwischen Krefelder Straße und Günterstraße)
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Sporthallen dürfen für Kontaktsport nicht mehr genutzt werden, dies umfasst auch den Schulsport.
Kontaktsport ist auch unter freiem Himmel untersagt. Dies bedeutet , dass der Spielbetrieb in den Duisburger Amateurligen ausgesetzt werden muss.
Trainingseinheiten in klassischen Kontaktsportarten wie zum Beispiel Fußball sind aber möglich. Diese müssen jedoch an die Situation angepasst werden und kontaktlos erfolgen. Zudem ist die Nutzung von Umkleide- und Duschräumen – mit Ausnahme der Toiletten – nicht erlaubt.
In den weiterführenden Duisburger Schulen gilt nun durch eine Landesverordnung generell die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Hiermit soll zum einen die Weiterverbreitung des Virus verhindert werden, zum anderen aber auch die dauerhafte Aufrechterhaltung des Schulbetriebs gesichert werden. Der Maskenschutz minimiert bei Auftreten einer Infektion erheblich die Anzahl der Mitschüler, die für eine mögliche Quarantäne in Betracht kommen.