Duisburg. Die Duisburger 7-Tage-Inzidenz hat 200 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner überschritten – der Krisenstab reagiert mit einem Kontaktverbot.

Die Sieben-Tage-Inzidenz hat in Duisburg am Dienstag auch die 200er-Schwelle überschritten. Und wie vor einer Woche, als die Corona-Neuinfektionsrate erstmals über 100 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner in den letzten sieben Tagen gestiegen war, hat der Krisenstab prompt mit weiteren Infektionsschutzmaßnahmen innerhalb des kommunalen Handlungsspielraumes reagiert: Ab Donnerstag dürfen sich im öffentlichen Raum in Duisburg nur noch zwei nicht miteinander verwandte Personen treffen.

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Es sei entscheidend zur Bekämpfung des Virus, „dass jeder Duisburger seine persönlichen Kontakte auf ein Minimum reduziert“. Eine Allgemeinverfügung der Stadt legt fest, „dass im öffentlichen Raum nur noch zwei Personen zusammenkommen dürfen“, hat die Verwaltung am Mittwochnachmittag mitgeteilt.

Duisburg: 250 Euro Bußgeld bei Verstößen gegen Kontaktverbot

Die bisherigen Ausnahmen, die in der Coronaschutzverordnung NRW festgelegt sind, gelten jedoch auch in Duisburg weiter. Das bedeutet, dass sich mehr als zwei Personen im öffentlichen Raum nur dann gemeinsam aufhalten dürfen, „wenn es sich

• ausschließlich um Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner,

• ausschließlich um Personen aus maximal zwei verschiedenen häuslichen Gemeinschaften,

• um die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen oder feste Gruppen von Kindern, die in einer Einrichtung im Sinne der Coronabetreuungsverordnung ohne Einhaltung von Mindestabständen betreut werden dürfen, oder

• um zwingend notwendige Zusammenkünfte aus betreuungsrelevanten Gründen handelt.“

Die neue Allgemeinverfügung gilt ab Donnerstag, 29. Oktober und das Bürger- und Ordnungsamt werde die neue Regelung kontrollieren, kündigt das Presseamt an: „Ein Verstoß wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro geahndet.“