Duisburg. In dieser Woche sollen alle Schilder in den 28 Einkaufszonen in Duisburg hängen, wo die Maskenpflicht gilt. Nun will die Stadt Verstöße ahnden.

Seit Donnerstag, 22. Oktober, gilt eine Maskenpflicht in 28 Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen in Duisburg. Dies hatte der Krisenstab der Stadt aufgrund rasant steigender Infektionszahlen durch eine Allgemeinverfügung angeordnet. Bisher haben die Mitarbeiter des Außendienstes die Bürger darüber nur informiert und aufgeklärt, aber noch keine Verstöße geahndet. Dies ändert sich nun.

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Nach Angaben des Stadtsprechers Peter Hilbrands ist noch am Mittwoch, 28. Oktober, damit begonnen worden, entsprechende Hinweisschilder in den jeweiligen Zonen anzubringen. Es sei beabsichtigt, die Schilder priorisiert in den Fußgängerzonen aufzuhängen, zuerst in der Innenstadt.

Maskenpflicht in Duisburger Einkaufszonen: Beschilderung soll in dieser Woche abgeschlossen sein

Die Beschilderung soll aber Hilbrands noch in dieser Woche für alle Verbotszonen im Stadtgebiet abgeschlossen werden. Es werden rund 290 Schilder benötigt, die jeweils am Beginn des Bereichs, in dem die Maskenpflicht gilt, und allen angrenzenden Seitenstraßen aufgestellt werden.

Sobald die Schilder angebracht sind, müssen die Bürger nach Angaben des Stadtsprechers bei Verstößen sofort mit einem Verwarngeld in Höhe von 50 Euro. Wer dies nicht akzeptiere, könne sich auf die Einleitung eines Bußgeldverfahrens einstellen. Dann werde es – bei wiederholten Verstößen – deutlich teurer. „Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung“, erklärt Hilbrands. „Im Regelfall wird die Geldbuße dann aber verdoppelt, zuzüglich Gebühren und Auslagen.“

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