Duisburg. Tag eins der Maskenpflicht in Einkaufszonen: Ein Spaziergang durch City und Hochfeld offenbart viele Verstöße. Diese bleiben noch ungeahndet.
Seit Donnerstag herrscht wegen Corona gemäß der neuen Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg Maskenpflicht in 28 Einkaufszonen – so hatte es der Krisenstab am Mittwoch entschieden. Durchgedrungen ist dies noch längst nicht bei allen, wie sich bei einem Spaziergang nachmittags durch die City bis zur Wanheimer Straße in Hochfeld zeigt.
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Vom Hauptbahnhof aus geht’s zunächst auf die Königstraße. Und schon nach den ersten Metern sind reihenweise Verstöße festzustellen. Eine ältere Dame mit Kinderwagen trägt die Maske unterm Kinn, ein junger Mann gar keine, dafür aber Kopfhörer. Weitere Passanten und auch Radfahrer sind ohne Mund-Nasen-Bedeckungen unterwegs.
Maskensünder am König-Heinrich-Platz in Duisburg
Dafür geht Karl Müller mit FFP2-Maske ganz auf Nummer sicher. Der 69-jährige Walsumer steht am König-Heinrich-Platz und hat bisher ebenfalls einige Maskensünder bemerkt. „Ich kann das nicht verstehen“, sagt er. „Es ist für mich kein Vergnügen, eine Maske zu tragen, aber es ist doch zu unserem Schutz.“
Ein paar Meter entfernt läuft ein Mann ohne Mund-Nasen-Bedeckung vorbei, der offenbar auch aus einem anderen Grund nicht auf die Gesundheit anderer und vor allem auf seine eigene achtet. Er zieht genüsslich an seiner Zigarette.
Frau (85): „Ich habe den Krieg überlebt und werde auch Corona überleben“
Dass die Maskenpflicht in Einkaufsstraßen kontrovers gesehen wird, zeigt sich kurz darauf bei einer angeregten Diskussion unter drei Damen in der Fußgängerzone. Alle tragen den nötigen Schutz, doch eine nur mit großem Widerwillen, wie sie betont. Ihren Namen will sie nicht verraten, dafür aber ihr Alter: 85 Jahre. „Ich habe den Krieg überlebt und werde auch Corona überleben“, sagt sie. „Eine Maske in Geschäften oder in Bus und Bahn zu tragen, finde ich in Ordnung, aber nicht hier im Freien. Dieses Bangemachen regt mich auf.“
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Ihr gegenüber steht eine fast 30 Jahre jüngere Frau (57) und schüttelt den Kopf: „Ich finde das total richtig, dass wir auch hier einen Mund-Nasen-Schutz anlegen müssen. Die Zahlen steigen immer mehr. Da müsste es noch strengere Beschränkungen geben.“
Kurz vor dem Sonnenwall und auch in der Stichstraße hätte die Dame allen Grund, sich aufzuregen. Eine jüngere Frau zum Beispiel lehnt an einem Rollator und füttert Tauben – in aller Seelenruhe und ohne Maske. So hält es auch der Rest der vierköpfigen Gruppe. Bei einem kurzen Abstecher auf die Münzstraße das gleiche Bild: Menschen mit, aber zahlreiche ohne die auch dort nun zwingend vorgeschriebenen Mund-Nasen-Bedeckungen.
Auch auf der Wanheimer Straße in Hochfeld tragen viele keinen Mund-Nasen-Schutz
Nach einem längeren Fußmarsch ist Hochfeld erreicht, als Problem-Stadtteil verschrien. Auf der Wanheimer Straße herrscht zwischen Heer- und Wörthstraße ebenfalls Maskenpflicht. Die gilt im ÖPNV schon länger. Doch schon an der Haltestelle Platanenhof halten sich einige nicht daran, und dieser Eindruck verfestigt sich auf der Hochfelder Einkaufsmeile. Vor der Pauluskirche sitzt ein Mann auf einer Bank zwar vorschriftsmäßig mit Mund-Nasen-Schutz, den zwei Frauen, die kurz darauf über den Platz schlendern, allerdings nicht tragen.
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Ordnungsamtskräfte sind hier und auf dem gesamten Spaziergang nicht zu sehen. Allerdings berichten einige Passanten von der Präsenz des städtischen Außendiensts (SAD) und der Polizei.
Verwarnungsgelder haben Maskensünder allerdings zunächst nicht zu befürchten, wie Stadtsprecher Sebastian Hiedels mitteilt.
Verstöße gegen Maskenpflicht in Einkaufszonen werden in Duisburg noch nicht geahndet
„In den ersten Stunden seit der Einführung der Maskenpflicht in städtischen Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen konnten wir feststellen, dass ein Großteil der Passanten den Mund-Nasen-Schutz getragen hat“, so Hiedels. „Da bisher aber keine Beschilderung vorhanden ist, ist die neue Regelung möglicherweise noch nicht jedem bekannt.“
Die Mitarbeiter des SAD sprechen deshalb nach Angaben des Stadtsprechers aktuell Personen ohne Mund-Nasen-Bedeckungen nur an, ahnden aber noch keine Verstöße. „Bis zum Anbringen von Schildern haben wir eine kurze Toleranzzeit eingeräumt“, so Hiedels. „Sollte die Ansprache dann erfolglos bleiben, wird ein Verwarnungsgeld in Höhe von 50 Euro erhoben. Bei wiederholten Verstößen wird ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.“
>> Robert Koch-Institut: Was ist beim Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in der Öffentlichkeit zu beachten?