Duisburg. E-Scooter sind seit Dienstag in Duisburg ausleihbar. Die Stadt hat Verbotszonen für die E-Roller eingerichtet. Diese Regeln gelten für Fahrer.
Aufsteigen, antreten, abfahren: In Duisburg startet der E-Scooter-Verleih. Der Anbieter „Bird“ hat am Dienstag seine Flotte in der Stadt verteilt. In welchen Stadtteilen die elektrisch betriebenen Roller entliehen werden können – und wo es Sperrzonen für E-Scooter gibt.
Mit „mehreren hundert“ E-Roller startet „Bird“ in Duisburg. Ab sofort sind diese rund um die Uhr in der Stadt verfügbar. Das Unternehmen möchte „eine umweltfreundlichere Mobilitätsalternative zum Auto in der Stadt“ bieten und so helfen, „Co2-Emissionen, Staus und Parkdruck zu reduzieren.“ Die in Duisburg eingesetzten Roller seien, so das Unternehmen, mit einer erwarteten Lebensdauer von durchschnittlich 18 Monaten der „langlebigste E-Scooter der Branche“.
E-Scooter in Duisburg: Wie funktioniert die Ausleihe?
Die Roller mit Elektromotor werden mit einer Smartphone-App ausgeliehen. Bei der einmaligen Registrierung ist auch die Zahlweise auszuwählen – möglich ist eine Zahlung per Kreditkarte und Paypal. Für das Entsperren des Rollers mit einer Leistung von bis zu 20 Stundenkilometern wird ein Euro berechnet, pro angefangene Minute fallen 25 Cent an.
Die App zeigt E-Scooter an, die in der Nähe abgestellt sind. Zum Start des Rollers muss ein QR-Code gescannt werden. Nach der Fahrt kann der Roller flexibel an geeigneten Stellen geparkt werden. In der Handy-App ist die Zone eingezeichnet, in der die Roller entliehen werden können.
E-Scooter: In diesen Stadtteilen ist die Ausleihe möglich
In einer Selbstverpflichtung hat der Anbieter mit der Stadt Duisburg klare Regelungen vereinbart, die auf die Verkehrssicherheit, ein geordnetes Stadtbild sowie eine hohe Akzeptanz in der Bevölkerung abzielen sollen: Die Scooter werden vom Anbieter maximal in Dreiergruppen aufgestellt, können aber von Nutzern fast überall abgestellt werden.
Die Flitzer können etwa im Dellviertel, in Kaßlerfeld, Neudorf, Duissern, der Altstadt und im Innenhafen ausgeliehen werden. Die Leihzone geht im Westen von der Straße Am Brink in Kaßlerfeld bis zum Haupteingang des Zoos im Osten. In nördliche Richtung begrenzt der Innenhafen, in südlicher die Karl-Jarres- und die Karl-Lehr-Straße die Ausleihzone. Außerhalb dieser Zulassungsbereiche lassen sich die E-Roller zwar fahren, jedoch kann eine Ausleihe nur innerhalb der Zone gestartet und beendet werden.
Sperrzonen für E-Scooter in Duisburg
Dabei hat die Stadt explizite Sperrzonen für E-Scooter vorgesehen: In Bereichen wie der Fußgängerzone der Innenstadt, dem Kantpark sowie dem Portsmouthplatz ist es technisch nicht möglich, den Leihvorgang zu beenden. So sollen zum Beispiel Fußgänger und Menschen mit Mobilitätseinschränkungen in diesen Bereichen durch die abgestellten Roller nicht behindert werden, teilt die Stadt mit.
Weitere Sperrzone sind etwa am Schemkesweg und am Carstanjens Garten in Neudorf-Nord und in Teilen des Altstadtparks eingerichtet. Darüber hinaus werden die Nutzer darauf hingewiesen, die E-Roller nicht in Grundstückszufahrten, im Bereich von Feuerwehrzufahrten sowie im Eingangsbereich von Gebäuden abzustellen.
Regeln für den Verkehr in der Stadt
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Außerdem gibt es Regeln für die Teilnahme am Straßenverkehr: Die Stadt und Polizei Duisburg weisen darauf hin, dass E-Scooter zu den Elektrokleinfahrzeugen zählen und dadurch einer Reihe von gesetzlichen Regeln unterliegen. So dürfen sie nur auf Radwegen, Radfahrstreifen sowie in Fahrradstraßen gefahren werden. Wenn diese fehlen, dürfen Nutzer auf die Fahrbahn ausweichen.
Das Fahren auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung ist, selbst wenn dies für den Radverkehr zugelassen ist, für die E-Roller nicht erlaubt.
Beliebt, aber umstritten: E-Scooter im Straßenverkehr
In anderen Städten wie etwa Essen oder Bochum sind Anbieter von E-Scootern schon länger aktiv. Dort ist das Angebot beliebt, aber auch umstritten: Grund sind Missachtungen der Verbotszonen und Verstöße gegen die Verkehrsregeln. So wurden bei Kontrollen etwa Rollerfahrten unter Alkoholeinfluss gestoppt. Dabei gelten auf Scootern die gleichen Promillegrenzen wie hinterm Steuer. Bei Missachtung drohen Bußgeld und Fahrverbot.
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Achtsam wird in Zukunft auch die Polizei Duisburg sein. „Was wir sehen, das werden wir auch ahnden“, teilt eine Sprecherin mit. Die Fahrt mit dem E-Scooter ist ab 14 Jahren erlaubt, Fahrer brauchen keine Fahrerlaubnis oder Prüfbescheinigung. „Es besteht auch keine Helmpflicht“, sagt die Polizei, die jedoch aufgrund der Unfallgefahr das Tragen eines Schutzhelmes empfiehlt.