Ennepe-Ruhr. Die Verbraucherzentrale im Ennepe-Ruhr-Kreis informiert, worauf Nutzer von E-Rollern achten müssen – von der Versicherung bis zur Ausstattung.

Elektro-Tretroller mit einer Leistung von bis zu 20 Stundenkilometern sind seit Juni für den Verkehr in Deutschland zugelassen. Doch nicht jeder darf ungebremst auf einem beliebigen E-Roller auf öffentlichen Straßen „Gas geben“. „Wer einen Elektro-Tretroller fahren möchte, muss penibel darauf achten, dass das Mikrofahrzeug auf zwei Rädern den technischen und gesetzlichen Anforderungen entspricht“, betont die Verbraucherzentrale.

Wichtigste Regeln in Kürze

Kontakt zur Verbraucherzentrale im EN-Kreis

Die für Hattingen zuständige Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in Witten an der Bergerstraße 35 am Bahnhof, 02302/ 28 28 1-01. Die Öffnungszeiten sind: Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag jeweils von 8.30 bis 13 Uhr, am Montag zusätzlich von 14 bis 17 Uhr,am Donnerstag zusätzlich von 14 bis 18 Uhr.

Die Nebenstelle an der Voerder Straße 78 in Ennepetal ist auf Energieberatung spezialisiert und nur nach Terminvereinbarung an jedem dritten Montag im Monat von 15 bis 17.30 Uhr geöffnet. Kontakt: 02302/ 28 28 1- 01

Als Mindestalter für die Nutzung von E-Rollern gilt 14 Jahre. Das Tempolimit liegt bei 20 Stundenkilometern. Auf Gehwegen darf nicht gefahren werden. Es gibt keine Helm- und Führerschein-, aber eine strikte Versicherungspflicht. Im Detail bedeutet das:

Technische Pflichtausstattung

E-Tretroller werden durch einen Elektro-Motor angetrieben, lassen sich zur Fortbewegung jedoch auch treten. Damit die neuen Fortbewegungsmittel auf öffentlichen Wegen durchstarten dürfen, gehören zur Pflichtausstattung eine Halte- oder Lenkstange sowie zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen. Zur Beleuchtung sind Frontlicht, Seitenreflektoren, Rückstrahler und eine Schlussleuchte vorgeschrieben. Zudem muss eine helltönende Klingel für notwendige Gefahrensignale vorhanden sein.

Zulassung und Fahrerlaubnis

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Eine Führerscheinpflicht besteht nicht. Fahrer müssen jedoch mindestens 14 Jahre alt sein. Elektro-Tretroller sind nur im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen, wenn die Hersteller eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) und eine Identifizierungsnummer für ihre Modelle vorweisen können. Eine Helmpflicht besteht nicht. Wegen unebener Straßen und des häufig unübersichtlichen Verkehrs ist es dennoch ratsam, einen Schutz zu tragen.

Haftpflichtversicherung

Ähnlich wie beim Mofa müssen elektrische Tretroller eine Versicherungsplakette tragen. Ohne die hinten unter der Schlussleuchte angebrachte Plakette ist das Fahren auf öffentlichen Wegen verboten. Minderjährige Rollerfahrer benötigen außerdem die Einwilligung der Eltern für den Vertragsabschluss.

Eine Helmpflicht für E-Roller gibt es nicht, aber eine Versicherungspflicht.
Eine Helmpflicht für E-Roller gibt es nicht, aber eine Versicherungspflicht. © FUNKE Foto Services | Ingo Otto

Die Haftpflichtversicherung kommt für Schäden bei Unfallopfern, jedoch nicht bei eigenen Schäden auf. Die Kosten für die Police betragen etwa 40 Euro pro Jahr. Das eigene Verletzungsrisiko lässt sich zum Beispiel durch eine private Unfallversicherung abdecken. Um sich gegen Diebstahl zu schützen, bieten einige Versicherungen Kaskoversicherungen für die E-Tretroller an.

Straßenverkehrsordnung

Die Höchstgeschwindigkeit darf 20 Stundenkilometer nicht überschreiten. E-Tretroller bis 20 km/h dürfen nur auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen, aber keinesfalls auf Gehwegen benutzt werden, betonen die Verbraucherschützer Das Ausweichen auf die Straße ist nur erlaubt, wenn es keinen Radweg gibt.

Elektro-Roller, die mehr als 20 Kilometer pro Stunde fahren, dürfen weiterhin nicht auf öffentlichen Straßen fahren.

Freie Fahrt in Bus und Bahn

Die zusammenklappbaren Varianten der E-Tretroller können ab dem 1. August meist ohne Fahrschein in Bussen und Bahnen in Nordrhein-Westfalen mitgenommen werden. Für Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gilt diese Regelung nicht: Diese Roller werden wie ein Fahrrad bewertet und brauchen ein entsprechendes Ticket.

Beratung zur Versicherung

Zum richtigen Versicherungsschutz beim Betrieb von Elektro-Tretrollern bieten die örtlichen Versicherungsberatungen der Verbraucherzentrale NRW eine kostenpflichtige Hilfe an. Kontakt und Kosten finden Verbrauche online auf www.verbraucherzentrale.nrw/versicherungsberatung. Die Schadensfallberatung hilft auch, wenn es bei der Regulierung von Schäden Probleme gibt. Auch das Verbrauchertelefon NRW ist zu Versicherungsfragen erreichbar – donnerstags von 10 bis 12 Uhr unter 0900-1-89 79 60 (1,86 Euro pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Mobilfunkpreise können variieren).