Essen. Polizei zieht betrunkene Roller-Fahrer mit zwei Promille aus dem Verkehr. Was erlaubt und was verboten ist, wusste kaum einer der Erwischten.
Die Essener Polizei hatte es angesichts der E-Scooter-Welle geahnt: Da rollt in der Stadt einiges an Ärger und Arbeit auf uns zu. Die Verkehrsexperten der Behörden scheinen Recht zu behalten: Allein in der Nacht von Samstag auf Sonntag haben die Beamten bei Kontrollen zwischen der Essener Innen- und Nordstadt sowie den Stadtteilen Rüttenscheid und Südviertel sieben betrunkene Elektroroller-Fahrer aus dem Verkehr gezogen, bei denen die Atemalkohol-Tests Werte zwischen 1,1 und 2 Promille ergaben, berichtete Polizeisprecher Christoph Wickhorst am Montag.
Auf die jungen Männer zwischen 17 und 30 Jahren, die in den frühen Stunden des Sonntagmorgens erwischt wurden, dürfte nun einiges an Ärger zukommen. Nicht auszuschließen, dass sie ihre regulären Führerscheine abgeben müssen, wenn sie welche besitzen: Denn Alkoholverstöße in dieser Größenordnung mit einem Kraftfahrzeug können als Straftat mit allen juristischen Konsequenzen gewertet werden. Wie berichtet, landete der jüngste der am Wochenende erwischten betrunkenen E-Scooter-Piloten im polizeilichen Gewahrsam, nachdem er Beamte, die ihn an der Wittekindstraße erwischt hatten, bedrohte und bespuckte.
E-Scooter-Piloten ahnungslos: „Wie, ich darf hier nicht fahren?“
Bezeichnend sei die fast durchgängige Reaktion der Verkehrssünder auf zwei Rollen gewesen, wenn die Polizei sie auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen stoppte, sagte Wickhorst: „Wie, ich darf hier nicht fahren?“, fragten sie unwissend.
Damit bewahrheitet sich ein Manko des erlaubnis- und prüfungsfreien Herumrollerns, vor dem Polizei gewarnt hatte. Die Nutzer der E-Scooter wissen meist gar nicht, welche Vorschriften für sie gelten, was verboten, was erlaubt ist, so die Polizei, die deshalb noch einmal die wichtigsten Spielregeln für E-Scooter zusammengestellt hat: Die Roller dürfen ab 14 Jahren gefahren werden. Erste Wahl sind Radwege. Sind die nicht vorhanden, kann auf die Straße ausgewichen werden, Gehwege sind generell tabu.
Alkohol als auch Drogen sind grundsätzlich tabu
Während der Fahrt darf kein Handy benutzt werden. E-Scooter sind für nur eine Person zugelassen. Alkohol und Drogen sind tabu, es gelten die Vorschriften wie bei allen anderen Kraftfahrzeugen. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille, vorausgesetzt es gibt keine erkennbaren Ausfallerscheinungen.
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Die Polizei kündigte an, die Kontrollen fortsetzen zu wollen.