Bochum. Mit 1,12 Promille Alkohol im Blut ist ein E-Scooter-Fahrer von der Polizei erwischt worden. Auf ihn kommt jetzt ein Strafverfahren zu.

Das war wohl eine Premiere: In Bochum ist ein Fahrer eines E-Scooters mit Alkohol im Blut von der Polizei erwischt worden.

Am Samstag gegen 7.35 Uhr früh wurden Polizeibeamte im Bereich der Universitäts-/Ferdinandstraße auf den 29-jährigen Bochumer aufmerksam. Bei einer Kontrolle merkten sie, dass er alkoholisiert war. Ein Test ergab einen Wert von 1,12 Promille.

Fahrer musste seinen Führerschein abgeben

Da es sich bei einem E-Scooterum ein Kraftfahrzeug handelt, kommt auf den Bochumer jetzt ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Verkehr zu. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen, sein Führerschein wurde sichergestellt.

Für E-Scooter-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Wer laut Polizei mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid.

Unter 21 Jahren ist kein Tropfen Alkohol am Steuer erlaubt

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille. Sie dürfen unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht hinter den Roller-Lenker.