Duisburg. Mit drei Promille Alkohol im Blut wehrte sich ein Duisburger Wirt gegen eine Durchsuchung. Das Ordnungsamt wollte nur das Rauchverbot überprüfen.

Das so genannte Nichtraucherschutzgesetz treibt seltsame Blüten. Das zeigt ein Berufungsverfahren, bei dem am Mittwoch ein 37-jähriger Hamborner vor dem Landgericht am König-Heinrich-Platz gegen seine Verurteilung wegen Widerstandes kämpfte.

Laut Anklage hatte der damalige Betreiber einer Bar in Ruhrort am 10. April 2014 zu vorgerückter Stunde mit einer Thekenkraft - gleichfalls Raucher - und knapp drei Promille Alkohol im Blut in seiner Gaststätte gesessen und gequalmt. Gäste waren nicht mehr da. Doch das Argument, der Laden sei schon geschlossen, ließen drei Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht gelten, waren sie doch gerade zur Kontrolle durch die Tür hereingekommen.

Gegen Durchsuchung gesträubt

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Der 37-Jährige erklärte sich zwar zunächst mit der Zahlung eines Ordnungsgeldes wegen Verstoßes gegen das Nichtraucherschutzgesetz einverstanden, hatte aber zu wenig Geld dabei. Als seine Personalien festgestellt werden sollten, gab er - mit drei Promille findet man ja manches lustig - einen falschen Namen an. Prompt erinnerten sich die Mitarbeiter des Ordnungsamtes daraufhin an das Polizeigesetz, was ihnen in solchen Fällen gestattet, Menschen zwecks Personalienfeststellung zu durchsuchen.

Der Delinquent wehrte sich dagegen durch Wegdrehen des Körpers und ruckhafte Bewegungen, die es den Ordnungsamtlern schwer machten, an seine Papiere zu kommen. Die Sache endete mit dem Ruf nach der Polizei und in Handschellen. Ein Amtsrichter in Hamborn hatte den Angeklagten dafür zu einer Geldstrafe von 900 Euro (90 Tagessätze zu je zehn Euro) verurteilt.

Angeklagter hat die Bar inzwischen geschlossen

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Die Berufungskammer hielt es am Mittwoch für geraten, die Sache ohne Urteil zu beenden. Die Gewaltanwendung liege auf der Grenze zur Strafbarkeit, so der Vorsitzende. Gegen Zahlung einer Geldbuße von 200 Euro an den Kinderschutzbund wird das Verfahren nun eingestellt.

Der Angeklagte hat seine Bar übrigens inzwischen geschlossen. Nicht nur wegen der Gesetze gegen Raucher, sondern auch, weil zweimal eingebrochen worden war. Seltsamer Zufall: Das Berufungsverfahren gegen einen der mutmaßlichen Täter, der in erster Instanz wegen einer Reihe von Einbrüchen zu einer Gefängnisstrafe verurteilt wurde, hatte bei der selben Kammer zwei Stunden vor dem Prozess gegen den Wirt begonnen.