Zweifel am Beginn des Loveparade-Prozesses in 2015
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Duisburg. Im Loveparade-Verfahren tauchen immer wieder neue Fragen auf, auf die das Gericht Antworten haben will , bevor es die Anklage zulässt. Das dauert.
Die Verletzten und Hinterbliebenen der Duisburger Loveparade-Katastrophe müssen wohl noch länger warten, bis die Tragödie vom 24. Juli 2010 endlich vor Gericht kommt. Insgeheim hatten sie gehofft, dass der Strafprozess 2015 beginnen kann. Doch jetzt kommt es zu weiteren Verzögerungen "Der weitere zeitliche Verlauf des Zwischenverfahrens kann nicht abschließend eingeschätzt werden", heißt es nun in einer Pressemitteilung des Duisburger Landgerichts zum Stand des Zwischenverfahrens.
Nach der Kritik, dass das Still-Gutachten wohl schlampig übersetzt wurde, haben die Juristen der fünften Strafkammer nach Lektüre der überarbeiteten Version nun weitergehende Fragen an den englischen Wissenschaftler. Und ohne diese Antworten könne das Gericht keine Entscheidung über die Zulassung der Anklage fällen.
Unter anderem geht es darum, ob Still sich überhaupt im deutschen Recht auskennt, also mit Begrifflichkeiten wie "Kausalitätsbegriff, Sonderbauverordnung und DIN-Normen" was anfangen kann. Außerdem wollen die Juristen wissen, wie der Gutachter an sein Zahlenmaterial gekommen ist, wie er bei seinem Gutachten vorgegangen ist und wie er einzelne Maßnahmen, unter anderem die Polizeiketten, bewertet hat.
Insgesamt geht es um 75 Einzelfragen in 15 Themenkomplexen, zu denen sich Still nun ergänzend äußern soll. Sie bekräftigen die bereits vor Monaten geäußerte Kritik der Verteidiger an dem Gutachten, das die Staatsanwaltschaft als zentrales Beweismittel gegen die zehn Beschuldigten ins Feld führt.
Rechtsanwalt Björn Gercke kritisierte gegenüber der WAZ, dass „die Schlampigkeit des Gutachters für alle Beteiligten, vor allem aber für die Opfer zu einer unbefriedigenden Situation führe“.
Keith Still hat drei Monate Zeit, um 75 Fragen zu beantworten
Denn Laut Gutachten sollen es Planungsfehler gewesen sein, die dazu geführt haben, dass das Zu- und Abgangssystem dem Besucherstrom nicht mehr standhalten konnte und letztendlich zur Massenpanik. Letztlich muss in einer späteren Hauptverhandlung jedem einzelnen Beschuldigten seine individuelle Schuld nachgewiesen werden.
Das wird eine gewisse Zeit dauern. Drei Monate Zeit hat das Duisburger Landgericht dem Wissenschaftler eingeräumt, diese Fragen zu beantworten. Da der Brite aber nur Englisch und kein Deutsch spricht, müssen die Antworten erneut übersetzt werden. Was auch noch einmal Zeit in Anspruch nimmt. "Voraussichtlich wird auch den Verfahrenbeteiligten noch Gelegenheit zur Stellungnahme einzuräumen sein", erklärt Gerichtssprecher Bernhard Kuchler. Ob es noch 2015 zu einer Hauptverhandlung kommen wird, ist weiter offen. (mawo/hl)
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