Duisburg. Juristisch sauber, moralisch zweifelhaft: Ein bereits 2013 zu vier Jahren Gefängnis verurteilter Kinderschänder legte Berufung vor dem Landgericht ein. Doch von der Strafe für die Vergewaltigungen an seinen Nichten blieb am Ende nicht viel. Seine Haftstrafe für eine andere Tat wird nur verlängert.

Die Strafgewalt des Schöffengerichts reicht bis vier Jahre. Dass dies voll ausgenutzt wird, kommt so gut wie nie vor. Im Fall eines 48-jährigen Duisburgers, der in den Jahren 1992 bis 1994 seine beiden zu Beginn der Taten zehn Jahre alten Nichten sexuell missbrauchte, schöpfte das Amtsgericht Oberhausen seine Möglichkeiten allerdings voll aus. Gestern musste sich das Landgericht Duisburg in zweiter Instanz mit der Sache auseinander setzen.

Vier Jahre hatte das Schöffengericht verhängt. Zum einen, weil der Angeklagte das Vertrauen seiner jungen Verwandten ausgenutzt und sie bei einigen der Taten, die sich in der Wohnung der Kinder in Oberhausen ereigneten, vergewaltigte. Zum anderen, weil der 48-Jährige in erster Instanz keinerlei Einsicht zeigte, sondern die Tat bis zuletzt bestritt.

Pauschales Geständnis

Die Mädchen - eines hatte sich viele Jahre nach den Übergriffen getraut, gegen den Willen ihrer Familie den Onkel anzuzeigen - leiden bis heute unter den Folgen. Insbesondere eine der Frauen klagt über Panikattacken, Albträume, seelisch bedingten Hautausschlag, kann die Nähe anderer Menschen nicht ertragen. Die Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht wurden für sie zum Martyrium, so der Richter im Urteil, das nach elf Tagen Verhandlung im Februar 2013 ergangen war.

In der von ihm angestrengten Berufung legte der Angeklagte gestern ein rückhaltloses, wenn auch sehr pauschales Geständnis ab. Zuvor hatten sich die Verfahrensbeteiligten für diesen Fall darauf geeinigt, die Strafe deutlich zu reduzieren.

Ehefrau mit Messer verletzt

Am Ende stand eine Verurteilung zu zweieinhalb Jahren Gefängnis. Damit belohnte das Gericht das Geständnis, da es den Geschädigten ersparte, die Taten noch einmal im Zeugenstand durchleben zu müssen. Außerdem, so die juristisch wenig angreifbare Argumentation, lägen die Taten 20 Jahre zurück. Als Ausgleich dafür, dass der Berufungsprozess sich über Gebühr verzögerte, gilt ein Monat der Strafe bereits als abgegolten.

Einen weiteren Rabatt wird es wohl noch im Rahmen einer demnächst zu bildenden Gesamtstrafe geben: Der 48-Jährige hatte im Mai 2013 seine Ehefrau mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Das Landgericht hatte ihn wegen gefährlicher Körperverletzung zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das gestern ergangene Urteil wird diese Strafe, die der Angeklagte bereits seit einem Jahr absitzt, wohl nur mäßig erhöhen.