Duisburg. Ein 55-jähriger Mann aus Duisburg-Neudorf muss sich seit einigen Wochen wegen sexuellen Missbrauchs vor dem Landgericht verantworten. Neben der mehrjährigen Haftstrafe könnte ihm zudem eine anschließende Sicherungsverwahrung drohen, da er wegen ähnlicher Verbrechen bereits mehrfach vorbestraft ist.
Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern muss sich seit drei Wochen ein 55-jähriger Neudorfer vor dem Landgericht verantworten. Seit dem Verhandlungstag am Mittwoch scheint der Ausgang des Verfahrens allerdings wenig fraglich: Dem geständigen Angeklagten droht bei der für 5. Dezember geplanten Urteilsverkündung neben einer mehrjährigen Haftstrafe die unbefristete Sicherungsverwahrung im Gefängnis.
Der bereits mehrfach einschlägig vorbestrafte Mann hatte bereits mehrfach hinter Gittern gesessen, zuletzt war er 2010 nach einer siebenjährigen Haftstrafe entlassen worden. Doch nur wenige Monate später wurde er rückfällig.
Bis März 2014 verging er sich in mehreren Fällen an Nachbarskindern im Alter zwischen acht und zwölf Jahren. Einige der Mädchen hatten den Angeklagten Zuhause besucht, weil sie mit den Kaninchen des 55-Jährigen spielen wollten. Weitere Taten ereigneten sich in einer Hinterhofwerkstatt, in welcher der Sextäter mit seinen Opfern Weihnachtsschmuck bastelte.
Sicherungsverwahrung möglich
Mit einem rechtlichen Hinweis fasste die Kammer gestern das vorläufige Ergebnis der Beweisaufnahme zusammen: Danach komme eine Sicherungsverwahrung (SV) durchaus in Frage. Zwar sei die so genannte obligatorische SV wegen des Fehlens bestimmter formaler Voraussetzungen nicht in Betracht zu ziehen, die Grundlagen für die Anordnung der Sicherungsverahrung wegen einer besonderen Anlasstat liegen aus Sicht der Richter aber zweifelsfrei vor: Der Angeklagte habe sich in mindestens vier Fällen des schweren sexuellen Missbrauchs im Wiederholungsfall schuldig gemacht.
Zudem habe ihm ein psychiatrischer Sachverständiger einen Hang zu solchen Taten attestiert und es für wahrscheinlich gehalten, dass der bislang bereits erfolglos therapierte Angeklagte erneut ähnliche Übergriffe begehen werde.
Mit dem Hinweis griff das Gericht neue rechtliche Aspekte auf, die bislang von der Anklageschrift noch nicht erfasst waren. Angesichts des schwierigen rechtlichen Stoffs wollte das Gericht die Beweisaufnahme noch nicht schließen. das soll erst am 5. Dezember geschehen.