Duisburg. In Duisburg sollen keine Bäder und Bibliotheken geschlossen werden. Auch die Elternbeiträge für Kindergärten bleiben stabil. Das hat eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken beschlossen. Um den Haushalt auszugleichen, soll stattdessen die Grundsteuer steigen. Von bisher 695 auf 855 Punkte.
Mit einer deutlichen Erhöhung der Grundsteuer, die alle Hauseigentümer und Mieter in Duisburg trifft, will eine Mehrheit aus SPD, Grünen und Linken gemeinsam den Haushalt ausgleichen. Fast 25 Millionen Euro bringt das in die Stadtkasse.
Nach dem Willen von Rot-Rot-Grün soll der Hebesatz der Grundsteuer 2015 von bisher 695 auf 855 Punkte angehoben werden. Duisburg liegt damit an der Spitze. Zugleich lehnt das geschmiedete Etatbündnis die von der Stadtverwaltung vorgeschlagenen Sparmaßnahmen ab. Es sollen keine Bäder, keine Stadtbibliotheken geschlossen werden, es gibt keine Erhöhung der Elternbeiträge für Kindergärten oder höheren Eintrittspreise für Konzert und Theater.
Nach langen Verhandlungen in den letzten Wochen hat sich Rot-Rot-Grün darauf geeinigt, den Haushalt am kommenden Montag im Rat gemeinsam zu verabschieden. Die Etatgespräche, die die SPD auch mit der CDU geführt hatte, sind damit gescheitert.
Große Koalition im Duisburger Rat scheitert an Steuerfrage
„Wir wollen soziale Härten vermeiden und Duisburg lebenswert halten“, begründete SPD-Fraktionsvize Ellen Pflug das Nein zum Sparpaket und die Erhöhung der Grundsteuer als die „gerechteste“ Lösung. Die Steuermehreinnahmen sollen Luft verschaffen, um dauerhaft den Haushalt und die Stadtverwaltung „zukunftsfähig“ auszugestalten, erklärte die Fraktionssprecherin der Bündnisgrünen Claudia Leiße.
Die Mehreinnahmen sollen auch dazu genutzt werden, den Zuschuss an den Zoo um 500.000 Euro zu erhöhen, sechs Millionen fließen an das städtische Verkehrsunternehmen DVG zur Reparatur von Straßenbahnen.
Die Verhandlungen der SPD mit der CDU waren an der Steuerfrage gescheitert. „Schade, dass es nicht geklappt hat“, erklärte CDU-Fraktionschef Rainer Enzweiler. Dass sich Rot-Rot-Grün nun in der Etatfrage geeinigt hat, gilt als Zeichen dafür, dass die drei Fraktionen ihr Ratsbündnis fortsetzen werden.
So wird die Grundsteuer berechnet
Die Basis der Grundsteuer wird vom Finanzamt für jede Immobilie in Form des Einheitswertes festgelegt. Berechnet wird der Einheitswert vom Finanzamt nach verschiedenen Kriterien. Dazu fordert es eine Bau- und Grundstücksbeschreibung mit Lageplan, Bauzeichnungen, Wohn- und Nutzflächenberechnungen an. So kann es sein, dass das alte Haus aus dem Baujahr 1895 im Dellviertel einen ganz anderen Einheitswert erhält als das 1961 gebaute Haus in Mittelmeiderich.
Dieser Einheitswert wird dann mit der Grundsteuermesszahl multipliziert, die ebenfalls vom Finanzamt festgelegt wird. Daraus ergibt sich der „Grundsteuermessbetrag“. Erst an dieser Stelle kommt der Ratsbeschluss ins Spiel: Jede Gemeinde darf den Hebesatz selbst festlegen, denn er ist Teil der „Kommunalen Selbstverwaltung“.
Entsprechend kann dieser Hebesatz in Duisburg anders sein als in Berlin oder Dinslaken. An diesem Hebesatz hat die Ratsmehrheit geschraubt und ihn rückwirkend zum 1. Januar auf 695 Punkte angehoben. Mit dieser Zahl wird der Grundsteuermessbetrag nun multipliziert und die Besitzer der bebauten Grundstücke erfahren, was sie – alle drei Monate – zahlen müssen.