Duisburg. Ein heute 35 Jahre alter Mann hatte 1998 eine damals 75-jährige Rentnerin in Beeck zum Sex gezwungen. DNA-Spuren überführten den Täter nach 16 Jahren. Jetzt wurde der Bremer am Landgericht Duisburg zu einer Gefängnisstrafe verurteilt.

Wegen besonders schwerer sexueller Nötigung und besonders schweren Raubes verurteilte das Landgericht Duisburg einen 35-jährigen Mann aus Bremen zu zwei Jahren und elf Monaten Gefängnis. Am 5. September 1998 hatte er mit 19 Jahren in Beeck eine inzwischen verstorbene, damals 75 Jahre alte Frau zum Sex gezwungen und ihr obendrein eine goldene Kette vom Hals gerissen.

Bis zuletzt hatte der Angeklagte offenbar gehofft, mit einer bewährungsfähigen Strafe davon zu kommen. Auf das Urteil reagierte er mit ungläubigem Entsetzen. Doch für ein Urteil unter zwei Jahren hatten die Richter angesichts der Schwere der Tat keinen Raum gesehen.

Papiertaschentuch mit DNA-Spuren

In einer parkähnlichen Anlage zwischen Ostackerfriedhof und A 42 hatte er die Frau von hinten am Hals gepackt, in ein Gebüsch gedrängt, sie dann mit einem Messer bedroht. Die Rentnerin musste sich teilweise entkleiden, dann zwang der vermummte Täter, der zudem peinlich darauf achtete, dass sein Opfer ihn nicht ansah, die alte Dame dazu, ihn oral zu befriedigen.

An einem Papiertaschentuch, mit dem die Frau ihren Peiniger hinterher hatte reinigen müssen, waren DNA-Spuren gefunden worden. Lange Zeit konnten sie niemanden zugeordnet werden. Im Zusammenhang mit Ermittlungen wegen schweren Diebstahls gab es beim Landeskriminalamt Bremen 2008 eine unerwartete Übereinstimmung mit der damals in Duisburg sicher gestellten Probe. Diesmal war die Identität des Spurenlegers schnell ermittelt.

Zuletzt gab es ein Geständnis

Der in Duisburg aufgewachsene und seit zwölf Jahren in Bremen lebende 35-Jährige hatte sich im Prozess zunächst nicht geäußert. Im Vorfeld des Verfahrens hatte er die Tat zunächst bestritten, sich später darauf berufen, er könne sich aufgrund seiner damaligen Klebstoffsucht nicht erinnern.

Unter dem Druck der Beweise rang sich der Angeklagte zuletzt doch zu etwas durch, das man mit einigem guten Willen als Geständnis werten konnte. Während des Prozesses seien einige Erinnerungsfetzen an die Tat zurück gekehrt, so der 35-jährige Familienvater.

Duplizität der Ereignisse: In Frankfurt wurde in dieser Woche ein 43-Jähriger zu zwei Jahren und sieben Monaten verurteilt. Er hatte vor 17 Jahren eine Frau vergewaltigt und war durch DNA-Spuren 2013 aufgeflogen.