Duisburg. Das Duisburger Landgericht fällte ein deutliches Urteil gegen einen 29-jährigen Hochfelder, der seine damalige Lebensgefährtin brutal vergewaltigt haben soll. Der Angeklagte beteuerte vergeblich seine Unschuld und soll nun lange in Haft.

Drei Verhandlungstage lang hatte sich der Angeklagte eher lässig gegeben, die ihn belastenden Aussagen nur mit einem Grinsen kommentiert. Als am Freitag das Urteil kam, verzog sich das Gesicht des 29-Jährigen zu einer schmerzverzerrten Grimasse. Er weinte. Das Landgericht verurteilte den zuletzt in Hochfeld lebenden Kosovo-Albaner wegen zweifacher Vergewaltigung zu sieben Jahren Haft.

Die Strafkammer hatte am Ende des Prozesses keinen Zweifel daran, dass die 40-jährige Zeugin bezüglich der brutalen Übergriffe des Angeklagten die Wahrheit gesagt hatte. Danach war der 29-Jährige im September 2010 erstmals über seine damalige Lebensgefährtin hergefallen, hatte ihr mit einem Messer die Kleidung zerschnitten und sie vergewaltigt. Bei einer weiteren, von selten ekelhaften Umständen begleiteten Tat im Dezember 2010 hatte er die Frau sogar mit einer Pistole bedroht. Allerdings blieb unklar, ob die Waffe auch geladen war.

Mehrere Anklagepunkte eingestellt

Weitere Vorwürfe - laut der ursprünglichen Anklage hatte der 29-Jährige das Opfer über Wochen in der gemeinsamen Hochfelder Wohnung gefangen gehalten, die Frau immer wieder misshandelt und ihr zuletzt bis zu einem Frauenhaus in Mönchengladbach nachgestellt - wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Das Gericht beschränkte sich auf die beiden schwerwiegendsten und am leichtesten zu beweisenden Vorwürfe.

Vergeblich hatte der Verteidiger einen Freispruch gefordert. Doch die Behauptung des Angeklagten, die Zeugin belaste ihn zu Unrecht, weil sie darüber enttäuscht sei, dass er sie verlassen und sich einer anderen Frau zugewandt habe, nahmen die Richter dem bislang nicht vorbestraften 29-Jährigen nicht ab.

Ein weiteres Strafverfahren anhängig

Der Angeklagte steht seit Donnerstag übrigens in einem weiteren Strafverfahren vor dem Landgericht: Gemeinsam mit neun weiteren Angeklagten muss er sich wegen Bandendiebstahls verantworten. Auch in diesem Verfahren, bei dem es rund 30 Einbrüche in Geschäfte soll die unter Polizeischutz stehende ehemalige Lebensgefährtin als Zeugin aussagen.