Das Urteil der 1. Großen Strafkammer des Landgerichts Duisburg ließ gestern Nachmittag, am Ende eines sechstägigen Verfahrens, nichts an Deutlichkeit zu wünschen übrig: Wegen Vergewaltigung in zwei Fällen verurteilten die Richter einen 31-jährigen Reitlehrer aus Salzgitter zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis. Es bestehe kein Zweifel, dass sich der Angeklagte in der Nacht zum 15. Februar an einer 19-jährigen Auszubildenden verging, hieß es in der Urteilsbegründung.
Der 31-Jährige und die junge Frau hatten sich 2013 bei einem Reiturlaub in Thüringen kennen gelernt. Es entwickelte sich eine Beziehung, die vor allem per Telefon und SMS weiter geführt wurde. Nur zwei Mal traf sich das Paar. Die junge Frau verlor bald das Interesse an dem 12 Jahre älteren Mann.
Was der offenbar nicht ertragen konnte: Am Tattag hatte der 31-Jährige sie überraschend besuchen wollen, blitzte aber ab, nachdem er die 19-Jährige zuvor mit einem Mann beobachtet hatte, den der für den neuen Freund hielt. In der Nacht versuchte der Angeklagte dann in das Haus einzudringen, in dem sich seine Ex aufgrund eines Urlaubs ihrer Eltern allein aufhielt.
Die wurde aufmerksam, ließ den 31-Jährigen, der angeblich nur reden wollte, ins Haus. Der vergewaltigte sie im Laufe der Nacht in ihrem eigenen Bett, hielt sie bis zum Morgen fest und vergewaltigte sie ein zweites Mal, bevor er verschwand. Motiv: Rache.
Vergeblich hatte der Angeklagte seine Unschuld beteuert. Mit mehreren Beweisanträgen versuchte der Verteidiger die Anklage zu erschüttern. Am Ende stand nur fest, dass der 31-Jährige in bestimmten Punkten die Unwahrheit gesagt hatte. Die Richter hatten dagegen keinen Grund, an der Aussage, der bis heute unter den Folgen der Tat leidenden Zeugin zu zweifeln. Und auch eine Mail, mit der sich der Angeklagte nach der Tat selbst denunziert hatte, hielt das Gericht durchaus für echt.
Der Verteidiger forderte vergeblich einen Freispruch. Das Urteil überstieg zuletzt sogar deutlich den Antrag der Staatsanwältin, die zwar 40 Minuten plädiert und das Verfahren in allen Details referiert, aber nur dreieinhalb Jahre gefordert hatte. Besonders strafverschärfend wertete das Gericht, dass der bereits wegen Raubes vorbestrafte Angeklagte die junge Frau in deren eigenen vier Wänden vergewaltigt hatte.