Dortmund. Die Schuhladen-Kette Görtz ist in Finanz-Not geraten. Das Unternehmen will sich stabilisieren – und opfert dafür eine Dortmunder Filiale.

Görtz ist in finanzielle Schieflage geraten: Die Schuh-Kette hat ein Schutzschirm-Verfahren beantragt. In Dortmund gibt es gleich zwei Filialen der beliebten Geschäfte – "Görtz" mit klassischem Angebot und "Görtz 17" mit modernerer Schuhmode.

  • Görtz hat den Hauptsitz in Hamburg
  • 160 Filialen in Deutschland und Österreich
  • zwei Zentrallager
  • insgesamt 1800 Mitarbeitende
  • zwei Filialen auf dem Westenhellweg in Dortmund

Seit der Schutzschirm-Ankündigung Anfang September stand nicht fest, wie es mit den beiden Dortmunder Filialen weitergeht. Sie liegen nur 200 Meter von einander entfernt auf den Westenhellweg, beide in 1A-Lage mit entsprechend hohen Mieten.

Jetzt kommt die schlechte Nachricht: Eine der beiden Filialen schließt – Görtz 17 fällt der Sanierung zum Opfer. Das Geschäft gegenüber der Petrikirche wird wohl zum 28. Februar geschlossen. Die zweite (größere) Dortmunder Görtz-Filiale "bleibt nach heutiger Planung bestehen", beruhigt Unternehmenssprecher Harald Kettenbach auf Anfrage.

Alle Görtz-Filialen kommen auf den Prüfstand

"Klar ist, dass Görtz seine Kostenstruktur verbessern muss", hatte Kettenbach zuvor erklärt. "Dass bedeutet, dass alles auf den Prüfstand kommt – auch die Filialen."

Grund für die miese finanzielle Lage: "Der Ukraine-Krieg hat mit den gestiegenen Energiekosten und der starken Inflation zu einer erheblichen Verunsicherung der Kundinnen und Kunden geführt", schreibt das Unternehmen. Jetzt müsse man "die Kostenstruktur an die veränderten Marktbedingungen anpassen". Heißt: umstrukturieren, kürzen, sparen.

Unter dem "Schutzschirm" laufen die Geschäfte des Schuhhändlers in den kommenden drei Monaten wie gehabt in Eigenverwaltung weiter – aber hinter den Kulissen wird ein Sanierungsplan erarbeitet. So lange werden die Gehälter von der Bundesagentur für Arbeit gesichert. Ab Dezember wolle man "die Löhne und Gehälter wieder aus eigenen Mitteln zahlen". Aber nur, wenn Gläubigerinnen, Gläubiger und Gericht den Sanierungsplan akzeptieren, gilt die Kette als saniert.

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