Essen/Bottrop. Zu sechs Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilte die XVII. Strafkammer in Essen Dienstag den Holländer Doy S. Das Landgericht hatte keine Zweifel, dass der Großteil der Anklage gegen den Satudarah-Rocker zutrifft. Sechs Jahre wegen Drogenhandels lautete das Urteil.

Eingeräumt hatte der Holländer Doy S. (32) nur wenig von den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft. Aber das Landgericht Essen hatte keinen Zweifel, dass der Großteil der Anklage gegen den Satudarah-Rocker zutrifft. Zu sechs Jahren Haft wegen Drogenhandels verurteilte die XVII. Strafkammer ihn am Dienstag.

Offenbar gescheitert ist der Versuch des holländischen Motorradclubs, im Ruhrgebiet einen neuen Absatzmarkt für Geschäfte mit Rauschgift aufzubauen. Das Landgericht Duisburg hat bereits mehrjährige Haftstrafen verhängt. Jetzt folgt das Essener Landgericht, vor dem sich der Holländer verantworten musste. Er gilt als der Mann, der mithelfen sollte, die Strukturen für die Dealer aufzubauen.

Belastet worden war er vor allem von einem 45 Jahre alten Bottroper, in dessen Wohnung ein Teil der Geschäfte abgewickelt wurde. Er ist mittlerweile im Zeugenschutzprogramm der Polizei.

Zwei Kronzeugen

Mit einem zweiten Kronzeugen, der vor Gericht ebenfalls auspackte, hatte Doy S. in dessen Bordell in Recklinghausen zusammengearbeitet.

Am Dienstag, dritter Prozesstag, hatte Doy S. sich über seinen Verteidiger Thorsten Dercar erstmals zu den Vorwürfen geäußert. Er räumte ein, nur an einem Handel beteiligt gewesen zu sein. Mehr nicht. Einmal hätte er auch Marihuana transportiert. Mit den anderen Geschäften, die in der Anklage standen, will er dagegen nichts zu tun gehabt haben.

Die Kammer glaubte aber den Kronzeugen, die ohne größere Belastungstendenz ausgesagt hätten. Richter Martin Hahnemann betonte, dass Doy S. die Strukturen einer kriminellen Organisation, „und nichts anderes sind die Satudarahs“, ausgenutzt hätte. Staatsanwältin Nina Rezai hatte für den Handel mit Marihuana und Kokain sieben Jahre Gefängnis gefordert. Verteidiger Thorsten Dercar zweifelte die Qualität der Kronzeugenaussagen an und beantragte „eine angemessene Strafe“ für seinen Mandanten.