Bottrop. Seit 2010 baut die Stadt Bottrop systematisch ein Artenschutzkataster auf. Es führt auf, welche seltenen und schutzwürdigen Tiere wo in der Stadt leben, darunter Uhu, Kreuzotter und sogar ein Biber. Bei anstehenden Bauprojekten müssen die Städteplaner auf die seltenen Arten Acht geben.

Wussten Sie, dass in Bottrop ein Biber lebt? Eigentlich kein Tier, dass man in dieser Stadt erwarten würde; Fachleute vermuten, dass er eingewandert sein könnte. Und auch die giftige Kreuzotter, im nördlichen Ruhrgebiet eigentlich nicht gerade zu Hause, behauptet sich in Bottrop – zumindest in kleiner Zahl. Der Uhu wiederum breitet sich aus.

Biber, Kreuzotter, Uhu und etliche andere Tiere samt ihrer jeweiligen Standorte sind im Artenschutzkataster aufgeführt, das die Stadt seit 2010 systematisch aufbaut. Die Basis dafür bilden zum einen EU-Richtlinien zum Vogelschutz (1979) und zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (1992). Und zum anderen das 2007/2010 bundesweit einheitlich neu geregelte Naturschutzrecht. Vor diesem Hintergrund werden seit vier Jahren mit vereinten Kräften Daten über bedeutende sowie schutzwürdige Arten in Bottrop gesammelt.

Kenntnisreiche Naturschützer helfen

„Es handelt sich um ein Kooperationsprojekt des amtlichen und des ehrenamtlichen Naturschutzes“, erklärt Ina Olejniczak von der Unteren Landschaftsbehörde. Neben Kräften der Stadt sind nämlich auch Experten der Biologischen Station Westliches Ruhrgebiet im Einsatz – und etliche freiwillige, kenntnisreiche Naturschützer, die ihre Beobachtungen dazu liefern.

Die Daten aus dem Artenschutzkataster werden für unterschiedliche Zwecke genutzt. Sie können etwa zur Entwicklung von Schutzmaßnahmen führen, erläutert Bärbel Berent von der Umweltplanung. Beispiel Steinkauz: Gerade etwa die Kopf- und Obstbäume, die er braucht, verschwinden mehr und mehr. „Wir wollen an bestimmten Stellen nun Nisthilfen aufbauen“, so Berent. Eben dort, wo Steinkäuze laut Kataster auch vorkommen.

Bürger können Tiere melden

Bislang verzeichnet das Bottroper Artenschutzkataster 342 Fundpunkte für Säugetiere, 1938 für Vögel, 21 für Reptilien, 253 für Amphibien sowie sieben Fundpunkte für Wirbellose.

Relevant für Planungen und Projekte sind dabei 339 Fundpunkte für Säugetiere, 604 für Vögel, acht für Reptilien, 45 für Amphibien.

Um eine noch bessere, flächendeckende Datenlage zu erhalten sind alle Bürger dazu aufgefordert, besondere Arten, die sie vielleicht in ihrem Garten entdecken, mitzuteilen (Bio-Station, Internet www.bswr.de, 0208 46 86 090). Das Kataster wird stets aktualisiert.

Zudem werden die gesammelten Daten des Katasters laut Olejniczak etwa bei Bauprojekten genutzt: „Vorhabenträger sind verpflichtet, eine artenschutzrechtliche Prüfung einzureichen.“ Das Kataster liefert der Stadt die Hintergrunddaten, um eingereichte Gutachten zu beurteilen; teils werden allgemeine Daten Gutachtern auch zur Verfügung gestellt. Zudem: Sind schon im Vorfeld von Planungen sensible Bereiche bekannt, können sie umgangen werden. Die Liste, auf der die planungsrelevanten Arten festgeschrieben sind (also Arten, auf die bei Projekten Rücksicht genommen werden muss), ändert sich stets. Tobias Rautenberg von der Bio-Station nennt ein Beispiel: „Der Wanderfalke war mal vom Aussterben bedroht.“ Und stand als solcher auf der Roten Liste. „Doch durch Schutzmaßnahmen ist er heute nicht mehr akut gefährdet.“ Massiv zurückgegangen indes – in Bottrop in zehn Jahren um 50 Prozent – sei das Vorkommen des Kiebitz’. Grund vor allem: Veränderungen in der Landwirtschaft.

Einige Arten können nicht umgesiedelt werden

Kollidiert ein Projekt mit einer planungsrelevanten Art, muss es nicht gestrichen werden. „Es gibt Arten, die kann man umsiedeln“, so Olejniczak, etwa Mauereidechsen. Rebhühner z.B. könne man umlenken; Kiebitze weichen aus. „Das geht natürlich nur bedingt.“ Letztlich gibt es noch die Möglichkeit, Ausgleichsmaßnahmen umzusetzen. Wo diese am besten angesiedelt werden – auch das kann das Artenschutzkataster verraten.