Bottrop. Seit August 2011 will die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) eine Moschee auf dem ehemaligen Schwaak-Gelände bauen. Zweieinhalb Jahre später gibt es immer noch nicht mehr als eine Bauvoranfrage. Jetzt liegt es in der Hand der Bauherren, sich zu ihrem Vorhaben zu äußern.
Im August 2011 wurde bekannt, dass die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (Ditib) auf dem Gelände des ehemaligen Autohauses Schwaak eine Moschee bauen möchte. Zweieinhalb Jahre später hat sich auf dem Gelände an der Prosperstraße noch nicht viel getan. Auch bei der Stadt weiß man nichts Neues.
Es habe eine entsprechende Bauvoranfrage gegeben, sagt Stadtsprecher Andreas Pläsken. Eine Moschee könne dort jedoch nur gebaut werden, wenn für den Bereich ein Bebauungsplan aufgestellt wird. „Doch für die Aufstellung eines Bebauungsplans fehlen uns noch die Informationen, was genau Ditib sich dort vorstellt“, so Pläsken. Im Klartext: der Ball liegt nun im Feld der möglichen Bauherren.
Ball liegt beim Bauherrn
Zuletzt hatte Ergin Baytemür, Geschäftsführer der gleichnamigen Autoverwertung, angekündigt, auf dem Schwaak-Gelände Gebrauchtwagen verkaufen zu wollen. Allerdings: Ihm gehöre nur der Bereich, in dem der Ford-Händler früher seine Neuwagen verkauft hat. Der Bereich, in dem Schwaak bis zuletzt Gebrauchtwagen angeboten hat, gehöre bereits Ditib, so Baytemür.
Bei der Stadt wolle man nun eine Sichtweise entwickeln auf Grundlage dessen, was sich Ditib vorstellt“, erklärt Pläsken. Dazu sei auch wichtig zu wissen, was Baytemür plant. Aufgrund dessen werde die Verwaltung irgendwann den Vorentwurf eines Bebauungsplans präsentieren. „Wir sind, was die ganze Angelegenheit betrifft, in einem ganz frühen Stadium.“ Ziel eines solchen Plans sei es, die unterschiedlichen Nutzungsarten untereinander zu befrieden. „Dazu ist es wichtig zu wissen, welche verschiedenen Interessen es im Umfeld des Gebietes gibt“, sagt Pläsken.
Die endgültige Aufstellung eines Bebauungsplan erfolge dann Schritt für Schritt. Dazu gehören auch die Offenlegung des Planes und die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung. Für ein Bebauungsplanverfahren müsse mindestens ein Jahr gerechnet werden, so Stadtsprecher Andreas Pläsken.