Bottrop.

Ein Urteil des Kölner Landgerichts sorgt für reichlich Wirbel. Westlotto und die dazugehörigen Lotto-Annahmestellen dürfen Hartz-IV-Empfängern keine Tippscheine für Sportwetten mehr verkaufen. Den Inhabern stößt das sauer auf.

„Wenn ich nicht weiß, dass der Kunde Hartz-IV-Empfänger ist, nehme ich den Tippschein an. Die Leute gehen damit ja schließlich nicht hausieren. Und man sieht es ihnen auch nicht an“, sagt Michael Schäfer. Der Inhaber der Lotto-Annahmestelle am Bottroper Hauptbahnhof bringt das Problem damit auf den Punkt. Zwar hatte das Gericht klargestellt, dass die Mitarbeiter der Annahmestellen nicht zu prüfen hätten, ob der Kunde Arbeitslosengeld II beziehe – sollten sie aber konkrete Hinweise darauf haben, müssten sie laut Gesetz die Annahme des Tippscheins daraufhin verweigern.

„Ich finde das in höchstem Maße diskriminierend. Außerdem verstehe ich nicht, dass wir nun den Kopf dafür hinhalten sollen, dass der Staat hierbei keine vernünftige Regelung trifft“, sagt Schäfer. „Ich finde, man sollte es den Leuten selbst überlassen, ob sie einen Schein spielen wollen oder nicht.“

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Auch Annegret Weber von der Annahmestelle an der Johannesstraße in der Boy und Lothar Weser vom Lottogeschäft an der Hansastraße in der Stadtmitte sind wenig begeistert von dem Urteil des Kölner Landgerichts. Zudem irritiert es sie, dass Hartz-IV-Empfänger einerseits keine Sportwetten abschließen, wohl aber ganz normale Lottoscheine spielen dürften. „Das beißt sich doch“, sagt Annegret Weber. Sie würde sich aber, wie Schäfer und Weser, an das Gesetz halten und keinen Wettschein annehmen, sofern offensichtlich ist, dass es sich bei dem Kunden um einen Bezieher von Arbeitslosengeld II handelt. Um dies festzustellen könnten Teile von Gesprächen schon als Kriterium dienen, die Annahme des Scheins zu verweigern

Westlotto legt
Berufung ein

„Das ist ein realitätsferner Ansatz“, sagt Westlotto-Sprecher Axel Weber. „Man braucht gesellschaftlichen Sachverstand. Der ist bei diesem Urteil offensichtlich nicht eingeflossen.“ Der Westlotto-Sprecher schließt auch nicht aus, dass sich das Spielverbot künftig auf herkömmliche Lottoscheine ausweiten könnte. Ein Verstoß würde die Inhaber der Lottoannahmestellen allerdings teuer zu stehen kommen. „Sollte nachgewiesen werden, dass wissentlich Wettscheine an Hartz-IV-Empfänger verkauft wurden, droht den Annahmestellen sogar der Lizenzentzug.“

Weber kündigt an, dass Westlotto Berufung gegen das Urteil einlegen wird. Der juristische Schlagabtausch dürfte dann vor dem Oberlandesgericht in die nächste Runde gehen. Axel Weber: „Das Ganze kann sich dann aber auch noch mehrere Monate hinziehen.“

Der Stein war von einem privaten Sportwetten-Anbieter mit Sitz auf Malta ins Rollen gebracht worden. Dieser wollte belegen, dass auch in staatlichen Annahmestellen Hartz-IV-Empfänger Wettscheine abschließen könnten, obwohl sie durch das Glücksspielgesetz vor einem Verlust der „Stütze“ geschützt werden sollen.