Bottrop. Die Infos zu Osterfeuern: Wie viele bis jetzt angemeldet sind, wann die Anmeldefrist endet und wie hoch das Bußgeld bei Verstößen ist.

Über Ostern brennen in die Bottrop wieder die Osterfeuer. 31 sind derzeit (Stand: 14. März) bei der Stadt angemeldet, teilt die Pressestelle auf WAZ-Nachfrage mit.

„Osterfeuer sind von Karsamstag bis Ostermontag in der Zeit von 17 bis 23 Uhr gestattet“. Eine Anmeldung sei bis spätestens sieben Tage vor der Durchführung schriftlich möglich“, so die Pressestelle.

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Die Anmeldung muss folgende Angaben enthalten: Bezeichnung und Anschrift des Veranstalters. Dazu Namen, Anschrift, Alter und Telefonnummern der Aufsichtspersonen während der Veranstaltung. Auch das Datum und die Uhrzeit der Veranstaltung müssen angegeben werden.

Die Verordnung zum Brauchtumsfeuer enthält sieben Paragrafen

Dasselbe gilt für eine Angabe der Entfernung des Feuers „zu baulichen Anlagen und zu Verkehrsanlagen sowie die Höhe und Fläche des zu verbrennenden, aufgeschichteten Pflanzenmaterials“. Darüber hinaus müssen zur Sicherheit „zusätzlich getroffene Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr genannt werden“. Die Verordnung zum Brauchtumsfeuer enthält sieben Paragrafen.

Zum Beispiel beinhaltet Paragraf 3: „Das Brauchtumsfeuer muss ständig von einer volljährigen Person beaufsichtigt werden. Diese Person darf den Verbrennungsplatz erst dann verlassen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. Verbrennungsrückstände sind über den Restmüll zu entsorgen.“

Bottrop verzeichnet immer weniger Osterfeuer

Wer sich nicht an die Verordnung hält und erwischt wird, muss zahlen. Ordnungswidrigkeiten können nach dem Landesimmissionsschutzgesetz mit einer Geldbuße mit bis zu 5000 Euro geahndet werden.

In 2023 habe es nach Angaben der Stadt insgesamt 69 Anmeldungen für Osterfeuer gegeben. 2022 waren es lediglich 59. Dabei war Bottrop einst eine Hochburg an Osterfeuern. 2016 waren es 317. Aber in den Jahren darauf sind die Anmeldungen weniger geworden. 2017 brannten 127 Osterfeuer, 2018 nur 100. 2019 waren es 92. Wegen der Corona-Pandemie fanden 2020 und 2021 keine Osterfeuer statt.

Fragen zur Anmeldung und Durchführung von Osterfeuern bei der Stadtverwaltung: Doris Dembski, Fachbereich Umwelt und Grün, 02041 703662. li