Bottrop. Zoll, Polizei und Ordnungsamt haben in Bottrop Supermärkte und Kioske kontrolliert. Diese Vestöße haben sie dabei festgestellt.

Vielleicht ist es dem ein oder anderen am Dienstagvormittag aufgefallen: Ein Trupp aus Zollbeamten und städtischen Ordnungsamtsmitarbeitern hat mit Amtshilfe durch die Polizei insgesamt zwölf Lebensmittelläden und Kioske in Bottrop kontrolliert. Dabei haben sie diverse Verstöße festgestellt, wie Ordnungsamtsleiter Michael Althammer mitteilt.

Im Fokus der Kontrollen standen vor allem Einweg-E-Zigaretten, auch E-Liquides oder Vapes genannt. Diese würden häufig illegal oder in zu hoher Dosierung verkauft. Eine Einweg-Kartusche der E-Liquids darf maximal zwei Milliliter enthalten, ein Nachfüllbehälter maximal zehn Milliliter. In einem Laden seien tütenweise solche Vibes sichergestellt worden, weil sie den gesetzlichen Regelungen nicht entsprachen.

Kontrollen in Bottrop: Unverzollter Kaffee sichergestellt

Erst vor wenigen Tagen waren zwei 15-Jährige aus Duisburg nach dem Rauchen von Vapes in ein Krankenhaus gebracht worden. Die beiden hatten laut Polizei über „erhebliche körperliche Beschwerden“ geklagt. Später stelle sich heraus, dass in den Vapes ein halbsynthetisches Cannabinoid enthalten war. Vergangenes Jahr gab es auf landespolitischer Ebene Bestrebungen, die E-Einweg-Zigaretten zu verbieten. Bislang ist das aber noch nicht passiert.

Bei den Bottroper Kontrollen am Dienstagvormittag sind ebenfalls Kaffee- und Tabakwaren in den Blick genommen worden. Es gebe vermehrt Lieferungen syrischen Kaffees aus den Niederlanden, der nicht versteuert ist. In zwei Geschäften sei solch unverzollter Kaffee sichergestellt worden, so Althammer. Die Geschäfte haben dann die Möglichkeit, eine sogenannte Sicherheitsleistung, sprich Steuer plus Strafe zu zahlen – oder der Kaffee wird konfisziert.

Verstöße bei der Preiskennzeichnung in Bottroper Supermärkten

Die städtischen Mitarbeiter der Gewerbestelle zusammen mit dem Kommunalen Ordnungsdienst haben ihre Fokus unter anderem auf den ordnungsgemäßen Betrieb von Frischfleischtheken gelegt. Dort muss eine entsprechend geschulte Person in die Handwerksrolle eingetragen sein.

Außerdem haben die Kontrolleure überprüft, ob die Preisangabenverordnung eingehalten wurde. „Dabei haben wir in fast allen Geschäften Verstöße festgestellt“, so Michael Althammer. So muss auf jedem Produkt nicht nur der reale Preis angegeben sein, sondern auch der entsprechende Kilo- oder Literpreis. Das sei in vielen Läden nicht der Fall gewesen.