Bottrop-Kirchhellen. Nach der Bombendrohung im Movie Park 2018 haben Polizei und Feuerwehr fünfstellige Rechnungen geschrieben. Geld haben sie noch nicht gesehen.
Vor fünf Jahren sorgte eine Bombendrohung im Bottroper Movie Park dafür, dass der Park geräumt wurde. 11.000 Besucher mussten am Abend des 26. Oktober 2018 den Park verlassen. Die Kosten für diesen Einsatz haben Polizei und Feuerwehr dem zu einer Bewährungsstrafe verurteilten Täter in Rechnung gestellt. Geld bekommen haben sie noch nicht. Aber sie haben Zeit.
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Das Halloween Horror Festival im Movie Park war im vollen Gange, als eine verstellte Frauenstimme am Abend des 26. Oktobers 2018 im Movie Park telefonisch ankündigte: „Ein Kollege wird im Park eine Bombe platzieren, um möglichst viele Menschen zu töten.“ Diese Drohung hatte einen Großeinsatz zur Folge: Nach einem Alarmplan schickte die Parkleitung 11.000 Besucher unter einem Vorwand aus dem Gelände. Die Feuerwehr fuhr entlang der Feldhausener Straße das größte Aufgebot an Einsatzfahrzeugen auf, das Kirchhellen je gesehen hatte. Nur die Einsatzleiter fuhren am Parkeingang vor, um keine Massenpanik auszulösen. Nach der Räumung wurde das Gelände durchsucht. Ergebnis: falscher Alarm, keine Bombe.
Den Anrufer hatte die Polizei schnell gefunden: Er hatte nicht einmal die Rufnummernanzeige seines Handys unterdrückt. Unter Drogeneinfluss und aus Eifersucht habe er den Anruf getätigt, um seinem Freund den Abend zu verderben. Er war an jenem Abend selbst am Parkeingang und berichtete später beim Prozess: „Als ich die ganze Polizei gesehen habe, war mir sofort klar, dass der Anruf ein Fehler war.“
Ein teurer Fehler, in der Tat: Als der inzwischen 22-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt wird, hat er schon seit mehr als zwei Jahren die Rechnung der Polizei auf dem Tisch: 22.156,75 Euro berechnet die Polizei für den Einsatz. Was ist aus dieser Forderung geworden? „Aus datenschutzrechtlichen Gründen“ will Polizeisprecher Andreas Lesch darüber keine Angaben machen.
Stadt Bottrop schickt Kostenbescheid über 10.008,83 Euro
Viel spricht allerdings dafür, dass die Polizei mit ihrer Forderung ähnlich umgeht wie die Stadt Bottrop mit ihrem „Kostenbescheid“ wegen des Feuerwehreinsatzes über 10.008,83 Euro. Über das Vermögen des Verurteilten ist nämlich inzwischen ein Insolvenzverfahren eröffnet worden. Das schützt den Schuldner davor, dass Stadt oder Polizei ihre Forderungen eintreiben: „Zwangsvollstreckungen für einzelne Insolvenzgläubiger sind während der Dauer des Insolvenzverfahrens weder in die Insolvenzmasse noch in das sonstige Vermögen des Schuldners zulässig“, heißt es in der Insolvenzordnung.
„Die Forderung der Feuerwehr wurde in diesem Verfahren angemeldet“, sagt Stadt-Sprecher Andreas Pläsken auf WAZ-Anfrage „Bis zur Aufhebung des Verfahrens besteht ein Vollstreckungsverbot. Die Forderung ist daher befristet niedergeschlagen.“
„Movie Park ist auf rechtliches Anraten nicht weiter aktiv geworden“
Das Zauberwort heißt hier: befristet. Denn: Im Insolvenzverfahren selbst ist für die Stadt wenig zu holen. In solchen Verfahren werden die Forderungen der Gläubiger „zur Tabelle angemeldet“. Daraus und aus dem vorhandenen Vermögen wird eine Quote errechnet. In den meisten Fällen bekommen die Gläubiger nur einen Bruchteil ihrer Forderungen zurück.
So wäre es wohl auch dem Movie Park ergangen, hätte er seine Ankündigung nach der Drohung wahr gemacht: „Wir befinden uns derzeit in der rechtlichen Prüfung, um dann gegebenenfalls zivilrechtliche Schritte einzuleiten“, sagte damals Sprecherin Ann-Katrin Dölken. Das lohnt den Aufwand nicht, werden die Juristen gesagt haben. Denn jetzt sagt die Parksprecherin auf Anfrage: „Der Movie Park ist auf rechtliches Anraten nicht weiter aktiv geworden.“
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So werden zivilrechtliche Forderungen aus dem Park nicht in das Insolvenzverfahren eingehen. Wenn der Schuldner sich redlich bemüht, seine Schulden zu begleichen, darf er am Ende des Verfahrens sogar auf eine Restschuldbefreiung hoffen. Das wird ihm aber nicht helfen, wenn Polizei und Stadt ihm dann erneut ihre Rechnungen präsentieren. Denn die Restschuldbefreiung gilt nach der Insolvenzordnung ausdrücklich nicht für „Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung“.