Bottrop. Eine Vergewaltigung im ehemaligen Grusellabyrinth in Bottrop? Ein Mann soll die damals 14-jährige Freundin seiner Stieftochter bedrängt haben.

Gruselig geschminkt, verkleidet und bis in die Haarspitzen aufgeregt: Vor knapp drei Jahren ist ein Mann aus Billerbeck mit seiner Stieftochter und deren Freundin zum ehemaligen Grusellabyrinth (heute Eloria Erlebnisfabrik) nach Bottrop gefahren. Es war Halloween – und es sollte ein ganz besonderer Abend werden. Doch jetzt steht der 42-Jährige in Essen vor Gericht. Der Vorwurf: sexueller Missbrauch. Er bestreitet.

Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Angeklagte massiv übergriffig geworden ist. Auf einer der „Horror-Stationen“ soll er seine Hand erst in die Hose und dann bis in den Intimbereich der damals 14-jährigen Freundin seiner Stieftochter geschoben haben. Während einer Bühnenshow soll es später zu einem weiteren Übergriff gekommen sein.

Mögliche Vergewaltigung im Grusellabyrinth: Mädchen wurde nicht geglaubt

Die damals 14-Jährige hatte davon auch sofort erzählt. Doch ihr wurde nicht geglaubt. Der Angeklagte ist sogar zur Rede gestellt worden, hat jedoch alle Vorwürfe von sich gewiesen. „Ich war empört“, sagte er den Richtern am Dienstag. „Ich wollte sie sogar erst anzeigen, habe das aber dann gelassen.“

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Zwei Jahre war danach Ruhe. Die Freundschaft der beiden Mädchen ist zerbrochen, der Fall schien in Vergessenheit zu geraten. Doch dann tauchte die nun 16-Jährige kurz vor Weihnachten 2021 plötzlich auf der Polizeiwache in Wesel auf. Alleine. Darüber hatte sich die auf Sexualstraftaten spezialisierte Kripo-Beamtin noch gewundert. „So etwas kommt ganz selten vor“, sagte sie als Zeugin vor der 25. Strafkammer des Essener Landgerichts.

Angeklagter streitet Vergewaltigung ab: „Wir waren nie allein“

Jetzt war also doch noch eine Anzeige in der Welt. Die Staatsanwaltschaft hat die Vorwürfe offenbar auch sofort sehr ernst genommen – und eine Anklage verfasst. Darin ist wegen der Heftigkeit des Vorwurfs sogar von „Vergewaltigung“ die Rede. Warum die Schülerin erst so spät zur Polizei gegangen ist, hat sie der Beamtin damals so erklärt: „Ich hatte Angst.“

Für einen sexuellen Übergriff hat aus Sicht des Angeklagten allerdings gar keine Gelegenheit bestanden. Dazu seien viel zu viele Menschen um sie herum gewesen. „Ich hatte gar nicht die Zeit dazu“, sagte er den Richtern. „Wir waren nie allein. Das hätte doch jemand sehen müssen.“ Außerdem sei er mehrere Tage mit den „Mädels“ – wie er sie vor Gericht nennt – zusammen gewesen.

Tatverdächtiger wurde selbst als Kind missbraucht

„Wenn ich ein Grabscher wäre, hätte ich doch das ganze Wochenende nutzen können.“ Die beiden Freundinnen haben schließlich bei ihm übernachtet. Und er sei alleine gewesen. Zu so einer Tat würde er aber auch gar nicht fähig sein. „Ich weiß genau, wie man sich fühlt“, sagte er den Richtern. Weil er als Kind selbst missbraucht worden sei. „Das ist das Schlimme an der ganzen Sache.“ Wie der Fall ausgeht, ist völlig offen. Der Prozess wird fortgesetzt.