Bottrop. Am 14. Juli wurden an der Essener Straße in Bottrop Klimaaktivisten bei einer Blockade von der Straße gezerrt. Das sagt die Staatsanwaltschaft.
Ein 55 Sekunden kurzer Videoschnipsel aus Bottrop hat sich am 14. Juli explosionsartig in Deutschland verbreitet. Klimaaktivisten der „Letzten Generation“ hatten es gedreht, um einen Blockadeversuch auf der Essener Straße zu dokumentieren. Doch noch ehe die Polizei eintraf, hatten Autofahrer und Passanten zur Selbsthilfe gegriffen und die Demonstranten im Wortsinn abgeräumt. War das strafbar? Jetzt äußert sich die Staatsanwaltschaft.
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Leif Seeger, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Essen, bestätigt auf WAZ-Anfrage den Eingang von zwei Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft: „In einem Verfahren wird gegen die drei Klima-Aktivisten wegen des Tatvorwurfs der Nötigung ermittelt.“
Soweit wenig überraschend. Aber was ist zum Beispiel mit der Frau, die auf dem Video zu sehen ist, wie sie eine junge Klimaaktivistin zweimal an den Haaren von der Fahrbahn zieht? Die Demonstrantin sei dabei verletzt worden, protokolliert die Polizei später. „Strafanzeige habe sie aber nicht erstattet“, sagte später der Bottroper Klimaaktivist Malte Nierobisch.
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Das hat die Polizei inzwischen von Amts wegen getan, sagt Seeger: „In dem zweiten Verfahren wird gegen eine bislang nicht identifizierte weibliche Person wegen der Tatvorwürfe der Körperverletzung und Nötigung zum Nachteil einer der drei Klima-Aktivisten ermittelt. Insofern besteht ein Anfangsverdacht gegen eine Frau, der sich auf Grundlage der Videoaufzeichnungen von dem Tatgeschehen bislang jedoch nicht erhärtet hat. Die Ermittlungen dauern an.“