Bottrop-Kirchhellen/Kreis Wesel/Dinslaken. Darf Problemwölfin Gloria geschossen werden? Im Prinzip ja, sagt ein Gutachter. Die SPD sieht jetzt den NRW-Umweltminister in der Pflicht.

Darf das Land die Problemwölfin Gloria zum Abschluss freigeben? Diese Frage des Landesumweltministers hat jetzt Gutachter Prof. Dr. Alexander Schink in einer nicht-öffentlichen Sitzung des NRW-Umweltausschusses beantwortet, ein ehemaliger Staatssekretär. Neben anderen Fragen wie die Zumutbarkeit von Herdenschutz sollte er Kriterien für die „Auffälligkeit“ definieren, die nach der Wolfsverordnung des Landes eine zentrale Voraussetzung für einen Abschuss ist.

Ergebnis des Gutachters: Auffällig genug ist „Gloria“ in den letzten Jahren gewesen, Lernfähigkeit beim Überwinden von Zäunen hat sie auch bewiesen. Trotzdem bleiben bei Genehmigung einer „Entnahme“ (meint: eines Abschusses) aus seiner Sicht Rechtsunsicherheiten.

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Die Wölfin habe in der Vergangenheit bewiesen, dass sie Herdenschutz überwinden könne. In diesem und dem vergangenen Jahr sind allerdings keine solchen Fälle mehr nachgewiesen. Außerdem war „Gloria“ nachweisbar beteiligt an so genannten „surplus killings“: Wolfsangriffe, bei dem der oder die Wölfe weitaus mehr Tiere getötet haben, als sie als Beute hätten fressen oder wegschleppen können.

Kernaussage des Gutachters: Eine „Entnahme“ von Gloria ist zulässig

Ein solches „surplus killing“ hat es am 28. Februar an der Stadtgrenze zwischen Dinslaken und Oberhausen gegeben. 14 Schafe und eine Ziege wurden tot gefunden, ein Schaf und eine Ziege wurden wegen ihrer schweren Verletzungen getötet. Zwei Schafe wurden später tot aufgefunden, ein weiteres blieb verschwunden. Zwölf Lämmer kamen tot oder lebensschwach zur Welt. Am Tatort wurde Glorias DNA gefunden sowie die ihres Sohnes aus dem Jahr 2022. Nach der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes und des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg reicht eine Mitverursachung eines solchen „surplus killings“ aus als Kriterium für einen Abschuss.

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Kernsatz des Gutachtens: Ein Abschuss, in der Wolfsverordnung „Entnahme“ genannt, von Gloria ist „zulässig“. Der Gutachter weist aber hin auf einige „Rechtsunsicherheiten“ und empfiehlt deshalb: „Es bietet sich an, Kriterien zur Zulässigkeit der Vergrämung und der Entnahme von Wölfen in einer Kombination von Wolfsverordnung und Verwaltungsvorschrift zu regeln. Die Rechtssicherheit kann auf diese Weise gesteigert werden.“ Bleibt nur die Frage, ob Gloria überhaupt noch im Lande ist? Der letzte DNA-Nachweis stammt von Ende März.

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Für den SPD-Landtagsabgeordneten René Schneider liegt der Ball nach diesem Gutachter im Feld des Umweltministers Oliver Krischer: Die Hürden für einen Abschuss von „Gloria“ seien „hoch, aber eben nicht unüberwindbar. Der Minister hat alle Instrumente in der Hand, um eine Entnahme eines Problem-Wolfs auf den Weg zu bringen. Dazu müsste er sein Haus schlicht anweisen, die aufgezeigte Checkliste abzuarbeiten. Die SPD hat Minister Krischer bereits vor dem Gutachten aufgefordert, die ihm durch die Wolfsverordnung übertragene Verantwortung auch zu übernehmen. Die Ausführungen von Professor Schink bestärken uns darin.“