Bottrop. Das Schöffenamt ist heiß begehrt: In Bottrop haben sich fristgerecht 266 Personen beworben. Aber es gibt auch weniger erfreuliche Nachrichten.
Bottrops Stadtgesellschaft setzt ein starkes Zeichen. 80 neue Schöffen wurden für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gesucht. Die Männer und Frauen sollen künftig Recht sprechen am Bottroper Amtsgericht und am Essener Landgericht. Am 6. April endete die Frist. Nun liegen die Zahlen vor.
266 Bewerbungen sind letztlich bei der Verwaltung eingegangen und landen nach Prüfung somit auf der Vorschlagsliste. Laut Gerichtsverfassungsgesetz waren „nur“ 160, also die doppelte Anzahl an Bewerbungen vorgeschrieben. „Anfangs lief es schleppend an“, sagt Carsten Moritz, Verwaltungsmitarbeiter im Fachbereich Recht und Ordnung. Dann folgte im Februar die Berichterstattung der WAZ Bottrop und anderer Medien zur Suche nach neuen Schöffinnen und Schöffen. „Anschließend erhielten wir eine Flut an Bewerbungen“, so Moritz. „Damit hätten wir nie gerechnet.“
Bottrop: Sehr starker Rückgang bei Parteien und Organisationen
Vor allem die Zahl der freien Bewerber, also von Privatpersonen, sei nicht ansatzweise abzusehen gewesen. „Eine tolle Mischung“, freut sich Moritz, bei dem alle Bewerbungen auf dem Tisch landeten und der jede einzelne auf gesetzliche Vorgaben überprüfte. Moritz: „Der Schöffenwahlausschuss wird viel Arbeit haben. Es ist ein bunter Querschnitt aus der Stadtgesellschaft.“ Positive Rückmeldung über das Bottroper Ergebnis hat er bereits vom NRW-Landesverband der Schöffinnen und Schöffen erhalten. Aus anderen Kommunen habe er gehört, dass diese teils Probleme hätten, ihre Vorschlagslisten zusammenzubekommen.
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Bei den freien Bewerbern in Bottrop sind es letztlich 238 Vorschläge geworden. Dagegen verzeichnet der städtische Fachbereich nur 28 (!) Schöffenvorschläge vonseiten der Parteien und Organisationen wie Vereine, Verbände und soziale Träger. Moritz spricht mit Blick auf die zurückliegenden Wahlen von einem „sehr starken Rückgang“.
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Wenige Vorschläge habe er im Vorfeld der Schöffensuche eher bei den freien Bewerbern vermutet. Doch es kam anders. „Es gibt keine Partei, die ihr Soll erreicht hat“, sagt Moritz mit Blick auf die nüchternen Zahlen. Drei Parteien haben sogar gar keine Vorschläge eingereicht. Dabei bildeten Organisationen und Parteien in der Vergangenheit in Bottrop immer den Großteil an Bewerbungen.
Wermutstropfen: Von den 266 Vorschlägen werden nur 80 ausgewählt
Ein Problem könnte sein, dass sie es bei sich oder in ihrem Umfeld nicht mehr schaffen, genügend Ehrenamtliche für das Schöffenamt zu finden oder zu motivieren. Möglicherweise muss die Verwaltung in Zukunft umdenken und dieser Entwicklung Rechnung tragen. Moritz spekuliert: „Das Standbein der nächsten Schöffenwahlen können anhand unserer Berechnungen vielleicht nicht mehr die Parteien und Organisationen sein.“
Das ist jedoch Zukunftsmusik. Nun zählt vorerst das Gesamtergebnis. „Wir haben unser Ziel erreicht“, sagt Carsten Moritz. Allerdings wird sich bald nicht jede oder jeder freuen. Von den 266 Vorschlägen werden vom Wahlausschuss lediglich 80 ausgewählt. So sieht es das Gerichtsverfassungsgesetz vor. Die restlichen können nicht berücksichtigt werden. Die 80 Ausgewählten werden aufgeteilt in 36 Hauptschöffen für das Essener Landgericht und in 22 Haupt- sowie 22 Ersatzschöffen für das Bottroper Amtsgericht.
So geht es weiter mit der Schöffenwahl in Bottrop
In einem nächsten Schritt wird die Vorschlagsliste ab Mai in allen drei Bezirksvertretungen vorgelegt. Den Auftakt macht Kirchhellen am 9. Mai.
Am 13. Juni erfolgt im Hauptausschuss die Vorberatung. Der Rat der Stadt Bottrop wird die Liste in seiner Sitzung am 20. Juni offiziell beschließen. Nach der Beschlussfassung erfolgt eine einwöchige Auslegung der Liste. Der genaue Zeitraum und die Auslegungsorte werden rechtzeitig öffentlich bekanntgemacht. Der Gesetzgeber sieht hier vor, dass die Bürgerinnen und Bürger die Liste einsehen können und gegebenenfalls per Niederschrift begründete Einwände gegen die Bewerberinnen und Bewerber erheben können.
Nach der Auslegungsphase wird die Liste mit den Einwänden an das Amtsgericht Bottrop weitergeleitet. Der Wahlausschuss wird vermutlich im September zusammenkommen, um die insgesamt 80 Schöffen aus der Vorschlagsliste zu wählen. Nach der Bekanntgabe der Ergebnisse seitens des Amtsgerichtes werden die Schöffenbewerber über den Ausgang der Wahl informiert.