Essen. Die NRW-Justiz braucht dringend ehrenamtliche Richter. In einigen Städten ist die Bewerbungsfrist als Schöffin oder Schöffe schon erreicht.

An den Amts- und Landgerichten werden bundesweit neue Schöffen gebraucht und zwar ziemlich viele. NRW sucht für die neue Amtszeit von 2024 bis 2028 rund 10.000 Laienrichter. Für die Vorschlagslisten werden allerdings doppelt so viele Bewerber benötigt. Zu ihren Aufgaben gehören: Akten einsehen, an Gerichtsverhandlungen teilnehmen, Fragen an Zeugen stellen, ein Strafmaß festsetzen – oder kurz: über Schuld und Unschuld eines Angeklagten entscheiden.

Denn in Deutschland ist die Rechtsprechung nicht allein Sache ausgebildeter Juristinnen und Juristen. Auch Schöffen helfen als ehrenamtliche Laienrichter in Strafprozessen – gemeinsam und gleichberechtigt mit den hauptamtlichen Richterinnen und Richtern. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema. Am Ende des Artikels finden Sie eine Liste mit den Bewerbungsfristen der Städte und Gemeinden in der Region.

Wie wird man eigentlich Schöffe oder Schöffin?

Die Berufung zur Schöffin oder zum Schöffen geschieht grundsätzlich auf ehrenamtlicher Basis. Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) schreibt den Verfahrensablauf detailliert vor. Wichtig ist, dass der Bewerber und die Bewerberin diese Kriterien erfüllen:

  • Mit Beginn der Amtsperiode muss man mindestens 25 Jahre und unter 70 Jahre alt sein
  • Deutsche Staatsbürgerschaft und Beherrschen der deutschen Sprache
  • Straffreiheit gemäß Paragraph 32 Gerichtsverfassungsgesetz
  • Man benötigt keine juristische Vor-/Ausbildung
  • Man darf nicht gegen Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen haben oder als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der Staatssicherheit der DDR bzw. ihnen gleichgestellten Personen tätig gewesen sein (§ 44 a DRiG)

Eine 61-jährige Frau, die sich als Schöffin im Sauerland beworben hat, sagt über die Tätigkeit: „Ich finde es spannend, dass der 'normale Menschenverstand' mitentscheiden darf.“ Sie sehe in dem Amt eine gute Möglichkeit, sich sozial zu engagieren, „obwohl mir einige Fälle sicher unter die Haut gehen werden“.

Wie läuft die Schöffenwahl 2023 in NRW ab?

In NRW findet die Schöffenwahl im Frühjahr 2023 statt. Das Wahlverfahren ist zweistufig. Zunächst stellt jede Gemeinde bzw. Stadt eine Vorschlagsliste für die Schöffen an den Amts- und Landgerichten auf, die dann von der kommunalen Vertretung beschlossen wird.

Wer sich als Schöffe oder Schöffin ehrenamtlich engagieren möchte, muss zunächst eine Bewerbung an das zuständige Amt der Kommune schicken, in der der/die Interessent/-in wohnt. Bewerbungen für das Jugendschöffenamt müssen beim zuständigen Jugendamt eingereicht werden. Einige Gemeinden berücksichtigen vorrangig Vorschläge, die von den Fraktionen der Gemeindevertretungen oder den dort sitzenden Parteien bzw. politischen Vereinigungen gemacht werden.

Für die Bewerbung können diese beiden Formulare genutzt werden, die auch auf der Informationsseite zur Schöffenwahl 2023 zu finden sind. An dieser Stelle haben wir für Sie direkt das Formular zum Download verlinkt.

Schöffen werden wie Zeugen auch zu den Prozessen geladen. Sie sollen sich nicht auf das Verfahren vorbereiten und brauchen auch keine juristischen Vorkenntnisse.
Schöffen werden wie Zeugen auch zu den Prozessen geladen. Sie sollen sich nicht auf das Verfahren vorbereiten und brauchen auch keine juristischen Vorkenntnisse. © FUNKE Foto Services | Fabian Strauch

Zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Daten empfiehlt es sich, mit freiwilligen Angaben zu begründen, warum man Schöffe werden möchte. Das erleichtert den Vertretungen bzw. Schöffenwahlausschüssen die Entscheidung. Bewerber für das Jugendschöffenamt sollen in der Jugenderziehung erfahren und erzieherisch befähigt sein. Ihre Qualifikation sollten Sie bei der Bewerbung verdeutlichen.

Nicht nur Lehrer und Erzieher kommen für das Jugendschöffenamt in Betracht; auch Erfahrungen in der praktischen ehrenamtlichen Jugendarbeit können für das Jugendschöffenamt befähigen.

Auf Grundlage der eingegangenen Bewerbungen erstellen die Kommunen dann ihre Vorschlagslisten für potenzielle Laienrichter und legen sie den Amtsgerichten zur Wahl vor. An den Gerichten entscheidet dann jeweils der Schöffenwahlauschuss darüber, wer für das Amt in Frage kommt. Die Benachrichtigung, ob ein Bewerber gewählt wurde, erfolgt dann im Herbst 2023. Manche Gerichten versenden ihre Benachrichtigungen aber auch erst im Dezember.

Für den Fall, dass sich nicht genügend Bewerberinnen und Bewerber finden, können die Städte und Gemeinden auf geeignete Personen zugehen. Hier ist eine Auswahl nach dem Zufallsprinzip (etwa über die Melderegister) zulässig. Bei der vorigen Wahl 2018 seien etwa 20 Prozent der Kandidaten „zwangsverpflichtet worden“. „Da besteht natürlich die Gefahr, dass auf der Richterbank Menschen sitzen, die demotiviert sind und keine Lust haben“, sagt Michael Haßdenteufel, NRW-Landesvorsitzende der Vereinigung.

» Lesen Sie dazu: Wie Rechtsradikale die deutsche Justiz unterwandern wollen

Außerdem besteht mancherorts die Sorge, dass sich beispielsweise Rechtsextreme ein Schöfferamt sichern könnten, um Urteile in ihrem Sinne zu beeinflussen. „Sollten die Kommunen Zweifel an der Verfassungstreue einer Bewerberin oder eines Bewerbers haben, steht es ihnen frei, neben dem Verfassungsschutz auch die Staatsschutzstellen der Polizei zu kontaktieren“, erklärt das NRW-Justizministerium auf Anfrage der dpa.

Kann ich die Berufung ins Schöffenamt ablehnen?

Kommt es zu einer Zufallsverpflichtung, was vor allem in Großstädten mit niedrigen Bewerberzahlen der Fall sein kann, gibt es unterschiedliche Gründe, aus denen die Berufung abgelehnt werden kann. Mögliche Hinderungsgründe werden zur Vermeidung zusätzlichen Aufwandes regelmäßig bereits im Bewerbungsverfahren abgefragt. Welche Ablehnungsgründe möglich sind, steht im Paragraphen 35 des Gerichtsverfassungsgesetzes.

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Die Aussichten auf Streichung von der Schöffenliste stehen aber in der Regel schlecht. Grundsätzlich ist es eine staatsbürgerliche Pflicht, ein Ehrenamt zu übernehmen. Vor allem fehlende Motivation allein sei deswegen kein Hinderungsgrund. Vielmehr sind die Hinderungs- und Ablehnungsgründe gesetzlich geregelt. So sollen etwa Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht für das Amt geeignet sind, nicht zum Schöffenamt berufen werden. Zudem sollen Polizeivollzugsbeamte nicht berufen werden.

» Lesen Sie dazu: Schuldig oder nicht: Schöffen entscheiden bei Gericht mit

Abgesehen davon dürfen etwa Angehörige bestimmter Berufsgruppen, zum Beispiel Ärzte oder Hebammen, die Berufung zum Schöffenamt ablehnen. Auch im Einzelfall zu prüfende, nachgewiesene wirtschaftliche Härten können einen Ablehnungsgrund darstellen. Wer bereits in den beiden vorangegangenen Wahlperioden als Schöffin oder Schöffe tätig war, darf eine erneute Berufung ebenfalls ablehnen. Landtags- oder Bundestagsabgeordnete dürfen aus Gründen der Gewaltenteilung ebenfalls ablehnen.

Gibt es eine Entschädigung für das Schöffenamt und wie lässt es sich mit dem Job vereinbaren?

Das Ehrenamt als Schöffe oder Schöffin ist mit einigem Zeitaufwand verbunden. Denn auch die Laienrichterinnen und -richter müssen bei den Verhandlungen vom Anfang bis zum Ende anwesend sein, um alles zu hören und am Ende ein faires Urteil fällen zu können.

Arbeitnehmer werden für das Verhandlungen vom Arbeitgeber freigestellt und erhalten ggf. Unterstützung bei der Haushaltsführung, wenn man als Schöffe oder Schöffin alleinerziehend ist oder eine Familie versorgen muss.

Schöffinnen und Schöffen erhalten für ihre Tätigkeit kein Entgelt, sondern lediglich eine Entschädigung für den Zeitaufwand, für Verdienstausfall, für notwendige Fahrtkosten. Details zu Entschädigungszahlungen finden Sie unter schoeffenwahl.de. (mawo)

In einigen Städten und Gemeinden der Region ist die Bewerbungsfrist für das Schöffenamt schon abgelaufen. Eine Übersicht:

  • Alpen: 30.04.2023. Mehr Infos: alpen.de
  • Arnsberg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: arnsberg.de
  • Attendorn: 10. März 2023 (Jugendschöffen), 30. April 2023 (Schöffen). Mehr Infos: attendorn.de
  • Bad Berleburg: Mehr Infos: bad-berleburg.de
  • Bad Laasphe: 20. März 2023 (Jugendschöffen), 26. Mai 2023 (Schöffen). Mehr Infos: stadt-badlaasphe.de
  • Balve: 31. März 2023 (Jugendschöffen). Mehr Infos: maerkischer-kreis.de/schoeffenwahl/index.php und https://www.balve.de
  • Bochum: 30.04.2023. Mehr Infos: bochum.de
  • Bottrop: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
  • Breckerfeld: 15.05.2023. Mehr Infos: breckerfeld.de
  • Brilon: 30.04.2023. Mehr Infos: brilon.de
  • Dinslaken: Mehr Infos: dinslaken.de
  • Dortmund: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: dortmund.de
  • Duisburg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: duisburg.de
  • Düsseldorf: 30.04.2023. Mehr Infos: duesseldorf.de
  • Emmerich: 02.05.2023. Mehr Infos: emmerich.de
  • Ennepetal: 16.04.2023. Mehr Infos: ennepetal.de
  • Essen: Jugendschöffe bis 31. Mai 2023. Mehr Infos: essen.de
  • Freudenberg: 30.04.2023. Mehr Infos: freudenberg-stadt.de
  • Fröndenberg/Ruhr: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: froendenberg.de
  • Gelsenkirchen: 30.04.2023 (Allgemeine Strafsachen). Mehr Infos: gelsenkirchen.de
  • Gevelsberg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: gevelsberg.de
  • Gladbeck: 30.04.2023
  • Goch: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: goch.de
  • Hagen: 30.04.2023. Mehr Infos: hagen.de
  • Hallenberg: Mehr Infos: stadt-hallenberg.de
  • Hamminkeln: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kreis-wesel.de
  • Hattingen: 20.04.2023. Mehr Infos: hattingen.de
  • Heiligenhaus: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
  • Hemer: 28.04.2023. Mehr Infos: hemer.de
  • Herdecke: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: herdecke.de
  • Herne: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
  • Hilchenbach: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: hilchenbach.de
  • Hünxe: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kreis-wesel.de
  • Iserlohn: 21.04.2023. Mehr Infos: iserlohn.de
  • Isselburg: Infos: isselburg.de
  • Issum: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: issum.de
  • Kamp-Lintfort: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kamp-lintfort.de
  • Kevelaer: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kevelaer.de
  • Kirchhundem: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kirchhundem.de
  • Kleve: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: kleve.de
  • Lennestadt: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: lennestadt.de
  • Marsberg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: marsberg.de
  • Menden: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: menden.de
  • Meschede: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: meschede.de
  • Moers: Infos: moers.de
  • Mülheim an der Ruhr: 05.05.2023. Mehr Infos: muelheim-ruhr.de
  • Neukirchen-Vluyn: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: neukirchen-vluyn.de
  • Neunkirchen: 14.04.2023. Mehr Infos: neunkirchen.de
  • Oberhausen: Mehr Infos: oberhausen.de
  • Olpe: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: olpe.de
  • Olsberg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: olsberg.de
  • Rees: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos:
  • Rheinberg: 30.04.2023. Mehr Infos: rheinberg.de
  • Rheurdt: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: rheurdt.de
  • Schermbeck: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos:
  • Schwelm: 30.04.2023. Mehr Infos: schwelm.de
  • Siegen: 30.04.2023. Mehr Infos: siegen.de
  • Sonsbeck: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos:
  • Sprockhövel: 19.04.2023. Mehr Infos: sprockhoevel.de
  • Sundern: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
  • Uedem: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: uedem.de
  • Velbert: 16. April 2023 (Jugendschöffen), 30. April 2023 (Schöffen). Mehr Infos: velbert.de
  • Voerde: 30.05.2023. Mehr Infos: voerde.de
  • Weeze: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: weeze.de
  • Wenden: 30.04.2023. Mehr Infos: wenden.de
  • Wesel: 30.04.2023. Mehr Infos: wesel.de
  • Wetter (Ruhr): Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: stadt-wetter.de
  • Wilnsdorf: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: wilnsdorf.de
  • Winterberg: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen. Mehr Infos: rathaus-winterberg.de
  • Witten: Die Bewerbungsfrist ist abgelaufen.
  • Xanten: 30.04.2023. Mehr Infos: xanten.de

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