Bottrop. Bottrop bekommt acht weitere Fahrradstraßen. Autofahrer müssen sich bald umstellen – vor allem am Rathaus und rund um den Stadtgarten.

„Vorfahrt für Fahrradfahrer“ heißt es bald in Bottrop auf mehreren Straßen. Die Bezirksvertretung Bottrop-Mitte hat einstimmig weitere Pläne für die Umsetzung des integrierten Fahrradstraßenkonzeptes beschlossen. Autofahrer müssten nach der Umsetzung ihre gewohnten Fahrweisen umstellen.

Folgende Abschnitte werden zunächst zu Fahrradstraßen umgestaltet: Randebrockstraße, Kirchhellener Straße/Kreisverkehr Eichenstraße bis zum Ernst-Wilczok-Platz, Im Stadtgarten, Parkstraße sowie Gungstraße von der Johannesstraße bis zur Welheimer Straße. Im nächsten Schnitt sind Overbeckstraße, Plaggenbahn und die Hebeleckstraße von Kreulshof bis zur Johannesstraße an der Reihe. Großflächig wird das Verkehrszeichen „Fahrradstraße“ als Piktogramm an mehreren Stellen auf dem Asphalt markiert.

Das Kopfsteinpflaster am Ernst-Wilczok-Platz soll auf diesem circa 50 Meter langen Teilstück bis zur Abbiegung Böckenhoffstraße für die neue Fahrradstraße ausgetauscht und durch Betonsteine ersetzt werden.
Das Kopfsteinpflaster am Ernst-Wilczok-Platz soll auf diesem circa 50 Meter langen Teilstück bis zur Abbiegung Böckenhoffstraße für die neue Fahrradstraße ausgetauscht und durch Betonsteine ersetzt werden. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

Das integrierte Fahrradstraßenkonzept sieht vor, dass Fahrradstraßen an Knotenpunkten Vorfahrt bzw. Vorrang gegenüber anderen Erschließungsstraßen erhalten sollen. Was bedeutet das zum Beispiel für die Kirchhellener Straße in der Innenstadt? Wer von der Böckenhoffstraße hinunter in Richtung Rathaus fährt, muss an der abknickenden Vorfahrt zur Kirchhellener Straße künftig an einem Stoppschild warten. Radfahrer haben Vorfahrt. Nur links abzubiegen ist möglich. Rechtsabbiegen auf den Ernst-Wilczok-Platz ist nicht mehr möglich. Das verbietet ein neues Einbahnstraßenschild. Außerdem wird es einen Zebrastreifen am Stoppschild der Böckenhoffstraße geben, hier haben die Fußgänger Vorrang.

Kopfsteinpflaster vor Bottroper Rathaus wird teilweise entfernt

Zusätzlich muss die sechs Meter breite Fahrbahn der Kirchhellener Straße in Höhe des Ernst-Wilczok-Platzes verändert werden. Nach Einschätzung des Tiefbauamtes „ist die Fahrbahnbefestigung denkbar ungeeignet für den Radverkehr“. Die Gründe: natürliche Unebenheiten, Rutschgefahr bei Nässe. Die Fahrbahn muss deshalb auf einer Länge von 50 Metern ausgetauscht werden. Das ehrwürdige Kopfsteinpflaster muss auf diesem Teilstück raus. Geplant ist eine neue Pflasterung aus Betonstein „ähnlich dem Ausbau der Kirchhellener Straße zwischen Osterfelder Straße und Ernst-Wilczok-Platz“, so das Tiefbauamt.

Veränderungen sind auch an der Kreuzung „Randebrockstraße, Im Stadtgarten und Josef-Albers-Straße“ vorgesehen. Auch dort wird die vorhandene und vertraute Vorfahrtsregel geändert. Die Straße „Im Stadtgarten“ erhält gegenüber den einmündenden Straßen (Randebrockstraße, Josef-Albers-Straße) Vorrang. Das bedeutet: Wer von der Randebrockstraße zum Marienhospital fährt, muss vor der Kreuzung halten und die Vorfahrt für Radfahrer gewähren.

Auch hier ändert sich bald die Vorfahrtsregelung: Wer von der Randebrockstraße kommt, hat bisher die Vorfahrt. Wenn die neue Fahrradstraße gebaut ist, haben die Radfahrer von der Straße „Im Stadtgarten“ (links und rechts) Vorfahrt.
Auch hier ändert sich bald die Vorfahrtsregelung: Wer von der Randebrockstraße kommt, hat bisher die Vorfahrt. Wenn die neue Fahrradstraße gebaut ist, haben die Radfahrer von der Straße „Im Stadtgarten“ (links und rechts) Vorfahrt. © FUNKE Foto Services | Kerstin Bögeholz

In Höhe der Urbana-Residenz ist zusätzlich eine fahrradgerechte Anbindung des Radverkehrs zwischen der Straße Im Stadtgarten über die Hans-Sachs-Straße vorgesehen. Dazu sei laut Planungen des Tiefbauamtes in geringem Umfang ein Umbau der Verkehrsinsel vonnöten.

Nach der Ampelüberquerung folgt die Verbindung mit der Overbeckstraße. Der dortige Radweg an der Kirchhellener Straße soll auf rund 30 Metern verlängert und auf drei Meter verbreitert werden. Das Tiefbauamt beziffert die Kosten auf circa 22.000 Euro. Weil die Kirchhellener Straße eine Landesstraße (L631) ist, ist Straßen.NRW der Straßenbaulastträger. Diese Umbaukosten werden nach Angaben des Tiefbauamtes nicht gefördert. Für den Umbau der Verkehrsflächen auf der L631 müsse deshalb noch eine vertragliche Vereinbarung mit Straßen.NRW geschlossen werden.