Bottrop. Eine aggressive Jugendbande sorgte im Frühjahr 2022 in Bottrop für Unruhe. Nun gab es wieder Überfälle von Jugendlichen. Die Hintergründe.

Für den 16-Jährigen und seine Familie war es ein traumatisches Erlebnis, als der Jugendliche Anfang des Jahres im Fuhlenbrock von drei Teenagern überfallen und brutal seines E-Scooters beraubt worden ist. Die Täter sind zwölf, 13 und 14 Jahre alt. Wenige Tage später griff eine Gruppe Jugendlicher zwischen 14 und 16 Jahren zwei 18-Jährige in Kirchhellen an. Im September hatte ein 18-Jähriger am ZOB auf einen 16-Jährigen mit einem Messer eingestochen und ihn schwer verletzt. Nimmt die Gewaltbereitschaft von jungen Tätern in Bottrop zu? Wie aktiv ist noch die Jugendbande, die im Frühjahr für Unsicherheiten in der Innenstadt sorgte?

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Um die sei es ruhig geworden, sagt Polizeisprecherin Ramona Hörst und auch Ordnungsdezernent Paul Ketzer sagt, dass er von keinen Fällen aus dieser Richtung gehört habe in den vergangenen Monaten – so haben ihn die Amtsleiter des Kommunalen Ordnungsdienstes und des Schulamtes informiert. „Ich sage nicht, es gibt keine Gewalt, aber mit der Jugendbande haben wir aktuell Ruhe“, so der Erste Beigeordnete.

Jugendbande sorgte im Frühjahr 2022 in Bottrop für Unruhe

Zur Erinnerung: Im Frühjahr 2022 hatte eine Bande von Jugendlichen Schulen und Passanten terrorisiert. Sie raubten, pöbelten, tauchten in den Schulen auf und sorgten für Unruhe. Eine gänzlich heterogene Gruppe sei das gewesen, sagte Paul Ketzer schon damals: unterschiedlicher sozialer und ethnischer Herkunft, von allen Schulformen von Hauptschule bis Gymnasium, im Alter zwischen elf und 16 Jahren.

Im Juli vermeldete die Polizei einen Ermittlungserfolg: Gegen einen 16-Jährigen, vermutlich ein relevantes Mitglied der Bande, wurde Haftbefehl erlassen. Er soll für zahlreiche Straftaten im Umfeld des Berliner Platzes und im Bereich der Innenstadt verantwortlich oder daran beteiligt gewesen sein. Ihm wurden unter anderem gefährliche Körperverletzungen, Bedrohungen und Beleidigung vorgeworfen. Er verbrachte knapp zwei Monate in Untersuchungshaft und wurde nach Angaben der Essener Staatsanwaltschaft bereits im August zu einer Jugendstrafe von einem Jahr mit Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.

16-Jähriger aus Bottrop zu einem Jahr Jugendstrafe auf Bewährung verurteilt

Bei dem 16-Jährigen könnte es sich um einen Schüler der Janusz-Korczak-Gesamtschule handeln. Deren Schulleiter René Heuwieser berichtet von einem 16-Jährigen, der damals in Untersuchungshaft kam und anschließend sowohl Bottrop als auch die Schule verlassen hat. Ebenso wie ein 13-Jähriger, der ebenfalls der Schule verwiesen worden sei und der damals als Kopf der Bande vermutet wurde. „Die Schüler, die Teil der Bande waren, sind nicht mehr bei uns auf der Schule“, sagt Heuwieser.

Auch an der Janusz-Korczak-Gesamtschule sei es ruhiger geworden. Sie war vergangenes Jahr besonders betroffen von Jugendgruppen, die den Unterricht störten, Schüler berichteten außerdem von Übergriffen am ZOB. Seitdem wichtige Mitglieder der Bande sowohl die Schule als auch die Stadt verlassen haben, scheine die Bande zerschlagen. Wenngleich es immer noch Probleme mit „Schul-Tourismus“ gebe – Jugendlichen, die von Schule zu Schule ziehen und für Unruhe sorgen.

Auch die Polizei sagt: Seit der Festnahme des 16-Jährigen gab es keine neuen Meldungen, die auf die Jugendbande zurückgehen. Die letzten Vorfälle unter anderem im Fuhlenbrock seien von der Bande abzukoppeln, sagt Ramona Hörst. Die Täter des E-Scooter-Raubs seien bereits ermittelt. „Wir sind da auf einem guten Weg.“

Täter nicht strafmündig, aber Taten bleiben nicht folgenlos

Und auch wenn die Täter unter 14 Jahren nicht strafmündig sind, bleiben ihre Taten nicht folgenlos. Um Zusammenhänge zu erkennen, auf Jugendliche gezielt einwirken zu können, werden Fälle von Jugendkriminalität bei einzelnen Mitarbeitern der Regionalkommissariate gebündelt. „Es sind immer dieselben Kollegen, die diese Fälle auf den Tisch bekommen.“

So entstehe ein Gespür dafür, welche Namen immer wieder auftauchen, wo Handlungsbedarf besteht, wo gemeinsam mit dem Jugendamt oder anderen kommunalen Stellen auf die Jugendlichen und ihre Eltern zugegangen werden kann, „damit sich die kriminelle Karriere nicht verfestigt“. Und sollten eben jene, die vor dem 14. Geburtstag immer wieder auffällig geworden sind, weiter Straftaten begehen, wenn sie strafmündig sind, können auch drastischere Schritte wie Jugendarrest folgen, sagt Ramona Hörst. „Manche bekommen wir noch eingefangen, bei anderen sind härtere Maßnahmen notwendig.“