Bottrop/Gladbeck/Gelsenkirchen. Im Dezember gibt es für Gas- und Wärmekunde eine Soforthilfe. So plant die Ele die Entlastung ihrer Kunden. Mieterschützer fürchten ein Chaos.
Ab März soll die Gaspreisbremse greifen. Doch schon vorher, im Dezember, sollen Gas- und Wärmekunden entlastet werden. Das hat die Bundesregierung entschieden und die sogenannte Soforthilfe Dezember beschlossen. Vereinfacht ausgedrückt bedeutet es, dass Gas- und Wärmekunden im kommenden Monat keinen Abschlag zahlen müssen. Nun informiert die Ele als Grundversorger für Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen, wie das genau abläuft.
Grundsätzlich gilt zunächst einmal, dass im Dezember nur diejenigen profitieren, die direkt einen Vertrag mit ihrem Gas- oder Wärmeanbieter abgeschlossen haben. Mieter, die eine Warmmiete bezahlen, bei denen der Vermieter Vertragspartner des Energieanbieters ist, profitieren erst mit der Nebenkostenabrechnung von dieser Dezemberhilfe.
Energieversorger sind verpflichtet, die Informationen zu veröffentlichen
Aber der Reihe nach: „Für alle Kundinnen und Kunden, die in einem direkten Vertragsverhältnis für den Bezug von Gas oder Wärme mit der Ele stehen, bedeutet das, dass im Dezember keine Abschläge für Gas und Wärme im Lastschriftverfahren eingezogen werden“, so die Information der Ele. Kunden, die keine Einzugsermächtigung erteilt haben und den Abschlag stattdessen monatlich überweisen, können die Überweisung für Dezember aussetzen.
Sollten sie den Abschlag trotzdem zahlen, wird der Betrag mit der Jahresabrechnung gutgeschrieben. Damit könne man sich dann ein Polster zulegen, um mögliche steigende Kosten abzufedern, heißt es seitens der Ele. Und weiter: „Das könnte dazu beitragen, eine eventuelldrohende Nachzahlung zu verhindern oder zumindest teilweise aufzufangen.“ Andere Versorger gehen in der Regel genauso vor. Grundsätzlich sind alle Gasanbieter verpflichtet, die entsprechende Information auf ihrer Internetseite zu veröffentlichen.
Tatsächliche Entlastung wird nach komplexer Formel berechnet
Die tatsächliche Höhe der Entlastung wird dann erst mit der nächsten Jahresrechnung ausgewiesen, denn dahinter steckt eine komplexere Formel. Laut Ele berechnet sich die Entlastung bei Gaskunden anhand von einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem im Dezember 2022 gültigen, zwischen Letztverbraucher und Erdgaslieferanten vertraglich vereinbarten Arbeitspreis, ergänzt um ein Zwölftel des Grundpreises.
Nur: Mieter profitieren in der Regel noch nicht im Dezember von diesen Hilfen. Einzige Ausnahme, so Claus O. Deese, Vorsitzender des Mieterschutzbundes, seien diejenigen, die mittels Gasetagenheizung heizen, und somit einen direkten Vertrag mit dem Gasanbieter haben. Ist aber der Vermieter der Vertragspartner des Energieanbieters, so profitiert zunächst der. Denn der Mieter muss seine Heizkostenvorauszahlung auch im Dezember zahlen.
Mieter in Bottrop, Gladbeck und Gelsenkirchen profitieren erst verspätet
Erst mit der Nebenkostenabrechnung müsse er die Ersparnis dann an seinen Mieter weitergeben, stellt Deese klar. Der Vermieter müsse dann die Abschlagszahlung, die er gespart hat, entsprechend berücksichtigen, sagt der Mieterschützer, der sich angesichts dieses ungewöhnlichen Aufwands durchaus Sorgen macht. „Wir fürchten ein Riesendurcheinander.“
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Dahinter müsse nicht einmal böse Absicht stecken, beschwichtigt Deese, aber es sei eben ungewöhnlich und manch einer vergesse vielleicht auch bei der Erstellung der Heizkostenabrechnung den im Vorjahr gesparten Abschlag. Dabei hat er noch nicht einmal die großen Wohnungskonzerne im Blick. Bei Vivawest, Vonovia und Co. rechne er da weniger mit Problemen, sagt Deese. „Die stehen außerdem auch genau unter Beobachtung.“
Verein Haus und Grund weist Vermieter auf ihre Verpflichtungen hin
Der Verein Haus und Grund, der viele private Vermieter vertritt, weist seine Mitglieder schon jetzt darauf hin, dass sie die Entlastung an ihre Mieter weitergeben müssen. Zudem seien die Vermieter verpflichtet, ihre Mieter schriftlich über die Entlastung zu informieren. Markus Kruse, Geschäftsführer von Haus und Grund in Bottrop, macht aber deutlich, dass der Heizkostenabschlag weiter an den Vermieter überwiesen werden müsse. Die Entlastung erfolge dann anteilig über die Jahresabrechnung.
Obwohl der Mieterschutzbund Schwierigkeiten befürchtet, hält Deese die Entlastung dennoch für richtig. Letztlich nutze Wladimir Putin Energielieferungen als Waffe, darauf sei Deutschland nicht vorbereitet gewesen. Dass der Staat nun Maßnahmen ergreife, um das abzufedern, sei richtig. Man könne kritisieren, dass die soziale Komponente fehle, doch das würde eben mit einem riesigen Verwaltungsaufwand einhergehen. „Daher ist es besser so, als wenn man gar nichts macht.“
Bei der Ele heißt es dazu: „Mit der Soforthilfe Dezember wird eine schnelle Entlastung geschaffen. Die Gas- und Strompreisbremse folgt in einem nächsten Schritt.“
Weitere Infos zur Dezemberhilfe unter: www.ele.de