Gelsenkirchen/Gladbeck/Bottrop. Auch die ELE erhöht 2023 die Preise für Strom und Gas für ihre Kunden in Gelsenkirchen, Gladbeck und Bottrop. Das kommt auf die Kunden zu.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 gibt die ELE die deutlich gestiegenen Einkaufskonditionen für Strom und Gas an ihre Privatkundinnen und -kunden in Bottrop, Gelsenkirchen und Gladbeck weiter. Die Entwicklungen auf den Energiemärkten machten die Preiserhöhung „unvermeidlich“. Betroffen sind zunächst die Grundversorgungstarife Strom und Gas sowie die Produkte für Wärmespeicherstrom und für Wärmepumpen. Auch die Grundpreise für Strom und Gas steigen.
Dabei handelt es sich – je nach Tarif – „nur um eine Erhöhung um wenige Euro und die wird für die Grundversorgung Gas außerdem durch die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes teilweise aufgefangen“, erklärt das Unternehmen.
Was auf ELE-Kunden konkret zukommt
Die Veränderung der mengenabhängigen Arbeitspreise fällt dafür deutlicher ins Gewicht. So liegt der Preis für eine Kilowattstunde (kWh) Strom in der Grundversorgung („ELE stromPlus“) ab 1. Januar 2023 bei 43,96 Cent je kWh, das entspricht einer Erhöhung um etwas mehr als 10 Cent. Für einen Singlehaushalt steigen dadurch die monatlichen Stromkosten um etwa 15 Euro, für Einfamilienhäuser mit durchschnittlichem Verbrauch dürfte die Mehrbelastung bei rund 30 Euro pro Monat liegen. Gleichzeitig steigt der mengenabhängige Arbeitspreis für Erdgas in der Grundversorgung („ELE erdgasBasic“) um knapp fünf Cent je kWh auf dann 18,01 Cent. Für Bewohner eines Einfamilienhauses mit durchschnittlichem Verbrauch dürfte das monatliche Mehrkosten von 60 bis 80 Euro bedeuten.
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Ebenfalls zum 1. Januar 2023 steigen die Strompreise in der Grundversorgung für Gewerbe und Landwirtschaft sowie die Sonderverträge für Kunden mit Wärmepumpe sowie Wärmespeicherheizung. Alle betroffenen Kundinnen und Kunden erhalten in diesen Tagen eine individuelle Benachrichtigung über ihre neuen Strom- und Gaspreise. Die Anpassung der monatlichen Abschläge wird mit einem gesonderten Schreiben ein paar Wochen später mitgeteilt.
Die Sonderverträge für Strom und Erdgas sind zum Jahreswechsel noch nicht betroffen. Für sie erfolgt die Preiserhöhung voraussichtlich mit Wirkung zum 1. Februar 2023, inklusive einer anteiligen Nachholung für den Monat Januar.
Eine Ablesung zum Jahreswechsel sei nicht unbedingt erforderlich, da das Abrechnungssystem die Abgrenzung sehr präzise berechnen könne. Wer der ELE aber seinen abgelesenen Zählerstand mitteilen möchte, erledigt das am einfachsten mit dem elektronischen Kundenkonto auf ele.de unter „meine ELE“. Oder per Whatsapp an 0209 165-32 33 – dann müssen aber Ablesedatum, Kundennummer und Zählernummer hinzugefügt werden, sonst kann der Zählerstand nicht zugeordnet werden.