Bottrop. Nach dem Tod von Emma in Bottrop-Kirchhellen herrscht weiter große Trauer. Hinweise auf Kindeswohlgefährdung habe es vor der Tat nicht gegeben.

Nach dem Tod der sechsjährigen Emma in Kirchhellen stellt die Stadt Bottrop auf Nachfrage klar, dass es vor der Tat keine Hinweise auf Kindeswohlgefährdung gegeben hat. Auch die ermittelnde Essener Staatsanwaltschaft bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für körperliche Gewalt gegen das Mädchen vorgelegen haben.

Das Mädchen war am Freitagvormittag tot in der Wohnung gefunden worden, in der es mit seiner Mutter lebte. Die Mutter war schwer verletzt und wurde nach der medizinischen Versorgung wegen Mordverdachts festgenommen. Sie sitzt in Untersuchungshaft, eine Mordkommission wurde eingerichtet.

Mordfall Emma in Bottrop-Kirchhellen: Streit um das Sorgerecht

Die Polizei war nach Hinweisen der Schule zu der Wohnung gefahren und hatte dort die Mutter und das tote Kind vorgefunden. Die Grundschule Grafenwald, an der Emma die erste Klasse besuchte, gibt keine Auskünfte zu dem Fall und der Frage, warum nach dem Nichterscheinen des Mädchens im Unterricht die Polizei informiert wurde.

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Auch die Staatsanwaltschaft macht keine Angaben dazu, warum die Polizei so konsequent vorgegangen ist. Die Schule hatte die Mutter zunächst nicht erreicht, nachdem Emma nicht im Unterricht erschienen war. Staatsanwältin Elisa Fähnrich bestätigt lediglich, dass es Streit um das Sorgerecht des Mädchens gab. Die Mutter lebte getrennt vom Kindsvater.

Das Jugendamt der Stadt habe aufgrund des Sorgerechtskonfliktes Kontakt zu der Familie gehabt, die Akte ist der Polizei übergeben worden.