Bottrop. Angeln ist ein beliebter Freizeitsport. In diesen Gewässern ist das Angeln erlaubt, diese Fische gibt’s und diese Regeln gelten – eine Übersicht.

Angeln ist seit jeher ein beliebter Freizeitsport und in der Pandemie zum Trend geworden. Wer die Ruhe sucht und die Natur liebt, wird an Bottrops Gewässern fündig. Hier die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Welche Voraussetzungen gelten für das Angeln?

Wer angeln möchte, muss Mitglied in einem Angelverein sein. Ohne Fischereierlaubnisschein und Fischereischein ist Angeln nicht erlaubt. Ausnahme: Wer einen großen Teich mit Fischen im eigenen Garten besitzt, darf dort laut Dirk Wienert, Vorsitzender des Angelvereins Petri Heil, ohne Fischereischein angeln, weil man dann der Fischereiberechtigte ist. Andere Personen wie Freunde, Bekannte und Verwandte dürfen allerdings ohne die entsprechend genannten Scheine dort am Gartenteich nicht angeln.

Wo darf in Bottrop geangelt werden?

Heidesee, Heidhofsee und Stadtteiche. Um diese Gewässer kümmert sich der Angelverein Petri Heil. Ausnahme: In den Stadtteichen darf nur eines der beiden Gewässer geangelt werden. Das Angeln im Teich am Spielplatz nahe Plaggenbahn ist nicht erlaubt.

Auch im Gewässer im Boytal an der Industriestraße kann geangelt werden. „Das ist das Vereinsgewässer des Polizeisportvereins“, sagt Wienert. Außerdem ist angeln im Rhein-Herne-Kanal erlaubt, dafür ist der Landesfischereiverband verantwortlich. Aber nur an ausgewählten Stellen und nicht an den Schleusen. Und im Forellensee im Angelpark zur Grafenmühle in Grafenwald. Das ist jedoch ein Privatgewässer und wird gewerblich genutzt.

Im Stadtteich am Spielplatz nahe Plaggenbahn darf nicht geangelt werden. Füttern ist grundsätzlich an Bottrops Gewässern verboten.
Im Stadtteich am Spielplatz nahe Plaggenbahn darf nicht geangelt werden. Füttern ist grundsätzlich an Bottrops Gewässern verboten. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Wo darf in Bottrop nicht geangelt werden?

Am Pfingstsee und Weihnachtssee in der Kirchheller Heide. Im Übrigen ist Füttern an den heimischen Gewässern nicht erlaubt. „Generell sollten keine Enten gefüttert werden, auch wenn es verlockend ist, weil man dadurch das Gewässer indirekt verunreinigt“, sagt Dirk Wienert. Auch zum Leidwesen der Fische.

Was für Fische leben in den Gewässern?

Dirk Wienert: „Das fängt beim kleinen Stichling an.“ Weitere Fische sind Rotaugen, Schleien, Karpfen, Aal, Hecht, Brachse oder Barsche. Im Rhein-Herne-Kanal und in den Stadtteichen sind laut Wienert auch Zander zu finden, im Heidesee und Heidhofsee dagegen nicht. Im Kanal kann es passieren, dass man Schwarzmeergrundel an der Angel hat. „Eine Plage“, wie der Vorsitzende von Petri Heil sagt, „weil sie die heimische Fischwelt verdrängen. Schwarzmeergrundel vermehren sich unheimlich schnell“. In stehenden Gewässern wie im Heidesee, Heidhofsee und Stadteiche sind diese Fische nicht ansässig.

Darf man zu jeder Jahreszeit an den Gewässern angeln?

Ja. Bei jedem Wind und Wetter. Eisfischen, wo Fische aus zugefrorenen Seen aus einem Eisloch gefischt werden, ist jedoch verboten.

Anders ist die Lage am anderen Stadtteich auf der anderen Seite des Bernhard-Jäger-Wegs. Um beide Gewässer kümmert sich der Angelverein Petri Heil. Wer im Verein ist, darf hier angeln.
Anders ist die Lage am anderen Stadtteich auf der anderen Seite des Bernhard-Jäger-Wegs. Um beide Gewässer kümmert sich der Angelverein Petri Heil. Wer im Verein ist, darf hier angeln. © FUNKE Foto Services | Heinrich Jung

Was für Strafen drohen bei Fischwilderei?

Die Fischwilderei ist nach Paragraf 293 im Strafgesetzbuch eine Straftat. Sie gilt bundesweit und wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft. Möglich sind auch Geldstrafen von bis zu 5000 Euro – wie zum Beispiel das Angeln ohne gültigen Fischereischein beziehungsweise das Angeln ohne seinen Fischereischein mit sich zuführen.

Was ist die Fischereiprüfung?

Das Ablegen der Fischerprüfung ist Voraussetzung für den Erwerb eines Fischereischeines. Die Fischerprüfung wird von der unteren Fischereibehörde der Stadt Bottrop zweimal jährlich (April, November) durchgeführt. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Zur Vorbereitung auf die Prüfung werden Lehrgänge durch den Angelverein „Petri Heil“ angeboten. Voraussetzungen: Vollendung des 13. Lebensjahres, ständiger Wohnsitz in Bottrop. Anmeldungen im Bürgerbüro. Die Fischerprüfung wird am 25. und 26. November in der Aula der Willy-Brandt-Schule stattfinden. Anmeldeschluss ist der 28. Oktober.

Was kostet der Lehrgang?

Die Lehrgangsgebühren sind unterschiedlich: Jugendliche 75 Euro, Erwachsene: 100 Euro, jugendliche Vereinsmitglieder: 50 Euro. Dazu kommt die Prüfungsgebühr von 50 Euro. Die Anmeldung zur Fischerprüfung kann online gestellt werden.

Was ist der Fischereischein?

Der Fischereischein wird im Bürgerbüro Bottrop oder im Bürgerbüro Kirchhellen für ein Jahr oder fünf Jahre ausgestellt. Jede Person, die das 14. Lebensjahr vollendet und eine Fischerprüfung abgelegt hat, kann wahlweise einen Jahres- oder Fünf-Jahres-Fischereischein erhalten. Einen Jugendfischereischein kann derjenige erhalten, der das zehnte aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat. Der Jugendfischereischein berechtigt nur zur Ausübung der Fischerei in Begleitung eines Fischereischeininhabers.